Eintragung in EU-Wählerevidenz nur bis 12. März möglich

Nur noch bis Dienstag, 12. März 2019, haben wahlberechtigte nichtösterreichische EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Wien die Möglichkeit, sich in die Wiener Europa-Wählerevidenz eintragen zu lassen, um an der Europawahl 2019 teilzunehmen. Nach der Eintragung können die österreichischen Abgeordneten gewählt werden.
Eintragung in die EU-Wählerevidenz bei MA 62 möglich
Anträge können entweder per E-Mail (wahl[at]ma62.wien.gv.at) an die MA 62 gesendet werden oder persönlich in der Magistratsabteilung (Lerchenfelder Straße 4, 1080) abgegeben werden. Als besonderes Kundenservice hat die MA 62 am Montag noch bis 18.00 Uhr geöffnet und am Dienstag, 12. März 2019, von 8.00 bis 19.00 Uhr.
Nichtösterreichischen EU-Bürgern, welche die EU-Abgeordneten des Heimatstaates wählen möchten, empfiehlt das Wiener Wahlservice, mit der jeweiligen Vertretung ihres Landes Kontakt aufzunehmen.
(Red)