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Eintragung in EU-Wählerevidenz nur bis 12. März möglich

Wer als Nicht-Österreicher bei der EU-Wahl für Österreich wählen will, muss ich in die Wählerevidenz eintragen lassen.
Wer als Nicht-Österreicher bei der EU-Wahl für Österreich wählen will, muss ich in die Wählerevidenz eintragen lassen. ©APA/GEORG HOCHMUTH
Nichtösterreichische EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Wien können sich noch heute und morgen in die Europa-Wählerevidenz zur EU-Wahl im Mai 2019 eintragen lassen.
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Nur noch bis Dienstag, 12. März 2019, haben wahlberechtigte nichtösterreichische EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Wien die Möglichkeit, sich in die Wiener Europa-Wählerevidenz eintragen zu lassen, um an der Europawahl 2019 teilzunehmen. Nach der Eintragung können die österreichischen Abgeordneten gewählt werden.

Eintragung in die EU-Wählerevidenz bei MA 62 möglich

Anträge können entweder per E-Mail (wahl[at]ma62.wien.gv.at) an die MA 62 gesendet werden oder persönlich in der Magistratsabteilung (Lerchenfelder Straße 4, 1080) abgegeben werden. Als besonderes Kundenservice hat die MA 62 am Montag noch bis 18.00 Uhr geöffnet und am Dienstag, 12. März 2019, von 8.00 bis 19.00 Uhr.

Nichtösterreichischen EU-Bürgern, welche die EU-Abgeordneten des Heimatstaates wählen möchten, empfiehlt das Wiener Wahlservice, mit der jeweiligen Vertretung ihres Landes Kontakt aufzunehmen.

>> Nähere Informationen zur Eintragung in die Wiener Europa-Wählerevidenz sind online zu finden

(Red)

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