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Einspruch abgelehnt: Wien-Wahl mit Strache nun fix

Der Antritt zur Wien-Wahl ist für Strache in trockenen Tüchern.
Der Antritt zur Wien-Wahl ist für Strache in trockenen Tüchern. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Heinz-Christian Strache darf mit seinem Team HC weiterhin bei der Wien-Wahl teilnehmen. Am Freitag wurde auch der Einspruch der Partei "Wandel" abgelehnt.
Gericht bestätigt Antritt von Strache
Strache von Philippa getrennt

Heinz-Christian Strache darf bei der Wien-Wahl am 11. Oktober nun fix antreten. Das Verwaltungsgericht Wien hat am Freitag abermals im Sinne des Team HC-Spitzenkandidaten entschieden und somit auch die Entscheidung der Bezirkswahlbehörde bestätigt, wonach Strache seinen Hauptwohnsitz in Wien-Landstraße hat und damit kandidieren darf.

"Wandel" blitzte mit Beschwerde ab

Die Kleinpartei "Wandel" hatte zuvor - im Zuge des Verfahrens zur Richtigstellung der Wählerverzeichnisse - bei der Bezirkswahlbehörde zu erreichen versucht, dass Strache aus dem Wählerverzeichnis gestrichen und somit sein Antritt verhindert wird. Die Bezirkswahlbehörde kam allerdings zu der Erkenntnis, dass der Ex-FPÖ-Chef sehr wohl seinen Hauptwohnsitz in Wien habe und deshalb nicht zu streichen sei. "Wandel" vermutete, dass Strache seinen eigentlichen Lebensmittelpunkt in Klosterneuburg habe und legte dann beim VwG Beschwerde gegen die Entscheidung der Bezirkswahlbehörde ein.

Diese wurde nun vom Verwaltungsgericht allerdings abgelehnt. Eine Bestätigung dafür gab es am Freitagnachmittag gegenüber der APA sowohl seitens "Wandel" als auch des Rathauses. Das Erkenntnis selbst wurde vom VwG bis dato noch nicht veröffentlicht, da dem Vernehmen nach der Anwalt Straches nicht erreichbar war. Damit das Gericht das Schriftstück online veröffentlichen kann, müssen alle Betroffenen die Zustellung der Entscheidung bestätigt haben.

Keine weiteren Einsprüche

Schon am gestrigen Donnerstag wurde ein erstes Begehren, Strache aus dem Wählerverzeichnis für die Gemeinderatswahl zu streichen, abgewiesen. Weitere Einsprüche liegen dem VwG laut Präsident Dieter Kolonovits nun nicht mehr vor.

Und auch die - schon im gestrigen Urteil - vom Verwaltungsgericht angeführte Möglichkeit, die Entscheidung beim Verfassungsgerichtshof anzufechten, hat keine Auswirkung auf die Kandidatur Straches am 11. Oktober. Denn damit sind die Beschwerdeführer auf die übliche Anfechtung nach Vorliegen des endgültigen Wahlergebnisses verwiesen.

Entscheidung zu Meldeverfahren erst nach der Wien-Wahl

Ebenso keine Auswirkungen auf das Wählerverzeichnis und damit den Wahlvorschlag des "Team HC" haben wird das nach einer Sachverhaltsdarstellung (von "Wandel") laufende Meldeverfahren. Da ist mit einer Entscheidung erst nach der Wahl zu rechnen - und diese kann laut einem Sprecher keine rückwirkenden Änderungen verursachen.

Die Kleinpartei "Wandel" ließ am Freitag vorerst offen, ob sie die Entscheidung des Verwaltungsgerichts - im Zuge einer nachträglichen Wahlanfechtung - beim Verfassungsgerichtshof bekämpfen wird. "Wir nehmen diese Entscheidung und die 34-seitige Begründung nun mal zur Kenntnis und werden sie in Ruhe analysieren und innerhalb der vierwöchigen Frist bearbeiten", hieß es in einer Stellungnahme gegenüber der APA.

Ein Gang vor den VfGH hätte aber sowieso keine Auswirkungen mehr auf die Kandidatur Straches bei der Wien-Wahl am 11. Oktober.

Trennungsgerüchte dementiert

Christoph Schütter, Spitzenkandidat in Neubau - nur dort tritt die Partei auf Bezirksebene an - ging in seinem Statement darauf ein, worauf die "Wandel"-Beeinspruchung abzielte. Offenbar hatte Strache gegenüber der Behörde von einer räumlichen Trennung von seiner Frau Philippa gesprochen und damit untermauert, nun wieder unter der Woche in Wien zu wohnen. "Wandel" wies darauf hin, dass die beiden in der Öffentlichkeit jedoch alle Trennungsgerüchte dementieren würden und diese Angaben somit nicht der Wahrheit entsprächen.

(APA/red)

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