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Einreisebeschränkungen gelten bis 18. Jänner

Die Einreisebeschränkungen werden verlängert.
Die Einreisebeschränkungen werden verlängert. ©APA/ROBERT JAEGER
Die Einreisebeschränkungen über die Feiertage soll bis zum 18. Jänner verlängert werden. Möglicherweise kommt ein Gesetz für eine neue Teststrategie bereits am Montag im Nationalrat.
Ausnahmen für Einreiseregeln
Regeln während der Feiertage

Der erneute harte Lockdown nach Weihnachten bringt es auch mit sich, dass die derzeit strengeren Einreisebestimmungen länger gelten werden: Nach Informationen der APA wird die aktuelle Corona-Einreiseverordnung bis 18. Jänner verlängert. Die Regierungsfraktionen dürften außerdem die Sondersitzung des Nationalrats am Montag für gesetzliche Maßnahmen zur neuen Test-Strategie im Jänner nutzen.

Ausnahmen für Pendler

Bis auf Ausnahmen etwa für Pendler muss grundsätzlich jeder, der seit dem heutigen Samstag nach Österreich einreist, für zehn Tage in Quarantäne. Freitesten kann man sich nach frühestens fünf Tagen und das auf eigene Kosten. Eigentlich sollte diese Regelung bis 10. Jänner in Kraft sein. Diese Einreisebeschränkungen sollen nun angesichts des angekündigten harten Lockdowns nach den Weihnachtsfeiertagen aber länger in Kraft bleiben, und zwar bis 18. Jänner. An diesem Tag dürfen, so sieht es zumindest der derzeitige Plan der Regierung vor, Handel und Gastronomie wieder öffnen.

Shoppen oder Kaffeetrinken gehen soll man dann aber nur dürfen, wenn man sich "freigetestet" hat, also am Wochenende davor auf das Coronavirus testen hat lassen und ein negatives Ergebnis in Händen hält. Wer den Test verweigert, für den gelten die strengen Ausgangsbeschränkungen und damit der Lockdown noch eine Woche länger. Auch danach wird man, so sieht es die Strategie der Regierung vor, nicht um regelmäßige Corona-Tests umhinkommen, wenn man etwa ein Konzert oder eine andere Veranstaltung besuchen oder in einem Hotel einchecken will. Hier dürfte es so sein, dass man ein negatives Testergebnis vorlegen muss, das nicht älter als 48 Stunden ist.

Verordnung noch nicht festgeschrieben

Wie die neuen Bestimmungen im Jänner konkret ausschauen werden, wird sich erst mit Vorliegen der entsprechenden Verordnung zeigen. In der Regierung geht man zwar davon aus, dass die neue Teststrategie ohnehin schon juristisch gedeckt wäre, man will sie aber wohl zur Sicherheit dennoch gesetzlich festschreiben. Eine Gelegenheit dazu gäbe es in der Nationalratssondersitzung am Montag.

Lockdown-Verordnung wird finalisiert

Die neue Corona-Verordnung von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) für den ab 26. Dezember in Kraft tretenden "harten" Lockdown wird "aktuell finalisiert", hieß es am Sonntag aus dem Ministerium. Für Dienstagvormittag ist die Sitzung des Hauptausschusses des Nationalrates geplant, wo die Ausgangsbeschränkungen mit Mehrheit abgesegnet werden müssen. Wie gewohnt werde der Verordnungs-Entwurf vorab an alle Parlament-Klubs übermittelt, sagte ein Ressort-Sprecher zur APA.

Mit der Verordnung werden die neuen einschneidenden Maßnahmen, die die Regierung bereits am Freitag angekündigt hatte, festgeschrieben. Offiziell kundgemacht wird die Verordnung dann erst nach dem Beschluss im Hauptausschuss, der aufgrund der türkis-grünen Mehrheit gesichert ist. Geplant ist, dass ganz Österreich ab dem Stefanitag (26. Dezember) wieder heruntergefahren wird.

Der Lockdown wird laut den bereits verkündeten Plänen bis 17. Jänner dauern, allerdings nur für jene, die sich an diesem Tag oder an den beiden davor (15.,16. Jänner) einem Corona-Gratistest unterziehen. Wer sich nicht "freitestet", ist eine weitere Woche bis zum 24. Jänner von den vollen Kontaktbeschränkungen betroffen. In diesem Fall darf man auch dann nur aus den bekannten Gründen (etwa Einkauf, Arbeit, Unterstützung Hilfsbedürftiger oder Aufenthalt bzw. Sport im Freien) den Wohnbereich verlassen.

Handel bis 17. Jänner geschlossen

Der Handel schließt während des Lockdowns bis 17. Jänner komplett, offen bleiben wie schon während der vorherigen Lockdowns nur Grundversorger (etwa der Lebensmittelhandel oder Apotheken). Persönliche Dienstleister wie Friseure müssen ebenfalls zusperren.

An den Schulen geht es nach den Ferien, die bis zum 7. Jänner dauern, bis zum 17. Jänner nur im Distanz-Unterricht weiter. Auch die Kultur-, Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe bleiben geschlossen. Den Ländern wird es allerdings freigestellt, den Skibetrieb ab 24. Dezember zu erlauben und diese werden das wohl auch tun. Zu Silvester wird es eher ruhig werden: Denn auch dann gelten wieder die Kontaktbeschränkungen, und zwar rund um die Uhr: Gestattet ist ab 26. Dezember nur mehr das Zusammenkommen zweier Haushalte, dabei darf aber nur ein Einzelner eines Haushaltes mehrere andere Haushaltszugehörigen treffen.

(APA/Red)

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