In sozialen Medien wird derzeit behauptet, dass mit der Abmeldug von ELGA die Abmeldung vom e-Impfpass einhergeht. Dabei handelt es sich um eine Falschinformation.
Jede Person mit einer österreichischen Sozialversicherungsnummer hat auch einen elektronischen Impfpass. Eine Abmeldung von diesem ist nicht möglich, wie am Dienstag klargestellt wurde.
Abmeldung vom e-Impfpass nicht möglich
Eine vollständige Erfassung aller Impfungen im Impfregister steht in keinem Zusammenhang mit der elektronischen Gesundheitsakte ELGA. Von dieser ist eine Abmeldung grundsätzlich möglich, aber nicht empfehlenswert. Entgegen in den sozialen Medien aktuell kursierenden Gerüchten ist eine Abmeldung von ELGA keine Alternative, da eine Abmeldung vom elektronischen Impfpass nicht möglich ist.
(Red)