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Dritter Corona-Lockdown tritt in Kraft

Ab heute gelten die Corona-Ausgangsbeschränkungen wieder den ganzen Tag.
Ab heute gelten die Corona-Ausgangsbeschränkungen wieder den ganzen Tag. ©APA/ Gindl
Am heutigen Samstag tritt der dritte Corona-Lockdown in Kraft. Ab sofort gelten die Ausgangsbeschränkungen wieder den ganzen Tag.
Kritik an Corona-Massentests als Vorbedingung

Nach der kurzen Weihnachtspause treten am Stefanitag wieder strikte Corona-Maßnahmen in Kraft. Privat-Treffen sind nur noch eingeschränkt erlaubt: Mehrere Personen aus einem Haushalt dürfen bloß eine Person aus einem anderen treffen. Ausgangsbeschränkungen gelten wieder rund um die Uhr. Man darf nur aus bestimmten Gründen das Haus verlassen, etwa um zur Arbeit zu kommen, anderen zu helfen, einzukaufen, spazieren zu gehen, Tiere auszuführen oder Outdoor-Sport zu betreiben.

Lockdown gilt bis inklusive 17. Jänner

Gelten wird der neue Lockdown, der auch Sperren des Handels und die Schließung von Friseuren und sonstigen persönlichen Dienstleistern beinhaltet, de facto bis inklusive 17. Jänner. Danach ist die Wiedereröffnung des Handels aber auch des Kulturlebens und der Gastronomie zumindest untertags vorgesehen. In der ersten Woche kann von den Erleichterungen allerdings nur profitieren, wer sich davor (kostenlos) auf das Corona-Virus getestet haben wird. Entsprechende Verordnungen, die diese Regeln genauer definieren, sind freilich noch in Ausarbeitung.

Geschäfte und Friseure schließen erneut für drei Wochen

Wegen des dritten Corona-Lockdowns müssen im Handel, bei Friseuren und anderen körpernahen Dienstleistungen wie Kosmetikern, Masseuren oder Nagelstudios die Rollläden ab heute bis inklusive 17. Jänner herunten bleiben. Wie schon im Frühling und Mitte November bis Anfang Dezember dürfen nur wenige Geschäfte zwischen 6 und 19 Uhr offen haben, darunter Supermärkte, Drogerieketten oder Trafiken. Elektro-, Mode- und Schuhhändler, Möbelhäuser und Sportgeschäfte schließen hingegen.

Weiter offen haben dürfen hingegen Kundenbereiche von nicht körpernahen Dienstleistungsbetrieben (zum Beispiel Banken, Kfz- und Fahrrad-Werkstätten, Versicherungen, Putzereien, Schneidereien). Auch der gesamte Lebensmittelhandel sowie der Gesundheitsbereich (neben den Apotheken etwa auch der Medizinprodukteverkauf) kann weiterhin geöffnet bleiben. Erstmals im Corona-Lockdown ist die digitale sowie telefonische Vorbestellung und Abholung von Waren in allen Geschäften erlaubt. Von 15. bis 17. Jänner sollen dann kostenlose, bevölkerungsweite Corona-Massentests in allen Bundesländern stattfinden. Personen mit einem negativen Testergebnis dürfen dann ab 18. Jänner alle Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe sowie Gastronomie und Hotels besuchen, ohne Test muss man eine Woche länger bis 25. Jänner warten.

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(APA/Red)

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