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Dienstrechtsreform: Mehr Urlaub für Wiener Beamte

Die Beamten der Stadt Wien dürfen sich über mehr Urlaub freuen.
Die Beamten der Stadt Wien dürfen sich über mehr Urlaub freuen. ©APA
Die neue Regelung orientiert sich nicht mehr an Dienstjahren, sondern am Alter. Ab 33 Jahren steigt der Urlaubsanspruch der Beamten, ab dem 60. Lebensjahr haben sie sieben Wochen pro Jahr.
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Ein Großteil der Wiener Beamten beziehungsweise Vertragsbediensteten darf sich über mehr Urlaub freuen. Dank einer bereits im August in Kraft getretenen Dienstrechtsreform haben nun viele Bedienstete früher Anspruch auf mehr Freizeit, wie Die Presse am Dienstag berichtete. Man wolle Mitarbeitern im höheren Alter mehr Erholungszeiten einräumen, hieß es im Büro von Personalstadträtin Sandra Frauenberger (SPÖ).

Bisher erhielten Rathausbeamte und Vertragsbedienstete dann eine sechste Urlaubswoche, wenn sie 25 Jahre ununterbrochen bei der Stadt tätig waren. Die neue Regelung orientiert sich nicht mehr an den Dienstjahren, sondern am jeweiligen Alter des Mitarbeiters. Konkret steigt man mit 33 Jahren auf 27 Urlaubstage, mit 43 Jahren auf 30, mit 57 auf 33 und ab dem 60. Lebensjahr gibt es dann 35 Tage – also sieben Wochen – Urlaub.

In das neue System fallen alle Mitarbeiter – also auch jene, die erst im Laufe ihres Karriereweges ins Rathaus wechseln. Sprich: Kommt beispielsweise ein 45-Jähriger von extern ins Magistrat, hat er sofort 30 Tage Urlaubsanspruch.

Sprechering: Hat nichts mit Wien-Wahl zu tun

Eine Sprecherin von Stadträtin Frauenberger versicherte auf APA-Anfrage, dass die Urlaubsreform mit der anstehenden Wien-Wahl nichts zu tun habe, und verwies auf einen “personalpolitischen Hintergrund”. Denn die Belastbarkeit hänge ja nicht von den Dienstjahren ab, sondern vom Alter. Es handle sich dabei auch um eine Maßnahme zur Senkung der Krankenstände.

Unterm Strich verbessert die neue Regelung die Urlaubszeiten aller 25.000 Beamten und 47.000 Vertragsbediensteten – mit einer Ausnahme: Lehrlinge, die mit 16 oder 17 Jahren bei der Stadt anfangen. Ihnen stand bisher ab 41 beziehungsweise 42 Jahren die sechste Urlaubswoche zu. Nun müssen sie bis 43 warten. Wobei diese Verschlechterungen erst ab 2020 gelten. So lange läuft die diesbezügliche Übergangsfrist.

(APA, Red.)

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