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Dienstfreistellungen für Risikopersonen wieder möglich

Die ausgelaufene Verordnung vom Juni wird wiederbelebt.
Die ausgelaufene Verordnung vom Juni wird wiederbelebt. ©APA/HANS PUNZ
Eine rasche Übergangsregelung soll es für Dienstfreistellungen für Risikogruppen geben. Ab Montag können sich Betroffene ein Risiko-Attest besorgen.
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Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) haben heute eine rasche Übergangsregelung für Dienstfreistellungen für Risikogruppen angekündigt, eine neue gesetzliche Regelung soll folgen.

Damit sei sichergestellt, dass die im Juni 2021 ausgelaufene Verordnung zur Dienstfreistellung von Personen mit schweren Vorerkrankungen als Übergangsregelung wiederbelebt wird, so die Minister in einer Aussendung.

Minister: Dienstfreistellungen für Risikopersonen wiederbelebt

Zu den Details: Ab Montag, den 22. 11., haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen in die Risikogruppe fallen, die Möglichkeit, sich ein Risiko-Attest zu besorgen. Dieses kann der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber gezeigt werden, die oder der zunächst die Möglichkeit von Homeoffice oder anderen Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz zu prüfen hat.

Falls keine Adaptierung des Arbeitsplatzes möglich ist, kann die betroffene Arbeitnehmerin oder der betroffene Arbeitnehmer freigestellt werden. Arbeitgeber erhalten in diesem Fall die Entgeltkosten zu 100 Prozent ersetzt.

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(APA/Red)

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