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Die Grenzgängerpension auffetten

Mag. Feurstein von der Wirtschaftstreuhand-gesellschaft Dr. E. Igerz & Co. in Dornbirn klagt bei der EU, dass der Fiskus den Grenzgängern Begünstigungen für das 13./14. vorenthält. Muster-Antrag

„Österreichs Fiskus besteuert jene Pensionen, die Grenzgänger aus der Schweiz oder aus Liechtenstein beziehen, im Widerspruch zu gültigem Gemeinschaftsrecht. Er prellt gewissermaßen die Empfänger solcher Pensionen um die Begünstigung für Sonderzahlungen. Weil dieser Nachteil schon bei kleineren Pensionen 1000 Euro im Jahr betragen kann, lässt unsere Kanzlei jetzt den Sachverhalt von der EU-Kommission klären.“

Das erklärte Mag. Martin Feurstein von der Wirtschaftstreuhandgesellschaft Dr. E. Igerz & Co. in Dornbirn. Problemhintergrund: Die Pensionsversicherung der Schweiz zahlt die Jahrespension in 12, jene in Liechtenstein in 13 gleichen Tranchen aus. Die nur 6-prozentige Besteuerung, in deren Genuss man als österreichischer Pensionsbezieher bei der 13. und 14. Überweisung kommt, wird ehemaligen Schweiz- und Liechtenstein-Grenzgängern auf die Art vorenthalten. Feurstein: „Bei einer verhältnismäßig bescheidenen Jahresbruttopension von 18.000 Euro erleidet so ein ehemaliger Schweiz-Grenzgänger einen Nachteil von 870 Euro, ein Liechtenstein-Pendler einen etwas niedrigeren Verlust, da er bei 13 Zahlungsraten nur um eine statt um zwei Begünstigungen umfällt. Bei schönen Pensionen kann sich der Nachteil auf 3000 und mehr Euro jährlich erhöhen, was bei rund 20 Jahren Pensionsbezug ein gewaltiges Vermögen ergibt, das der Staat dem Grenzgänger vorenthält.“

Feurstein ist anhand eines konkreten Falles mit der Forderung auf entsprechende Änderung der Pensionsbesteuerung (Nachlass um 14,3 Prozent) schon beim Finanzamt Feldkirch vorstellig geworden. Er ruft aber – um sich den jahrelangen Weg durch drei Instanzen und Tausende Euro Verfahrenskosten zu sparen – gleichzeitig die EU-Kommission an. Prompt haben sich die EU-Parlamentarier Richard Seeber und Andreas Mölzer zu Mitstreitern des Anliegens erklärt, werden im Wege dringlicher Anfragen an die EU-Kommission darauf hin arbeiten, dass Österreichs Fiskus seine Praxis der Grenzgängerpensionsbesteuerung ändert.

Feurstein macht seinen Vorstoß auch deshalb öffentlich, da gemeinschaftswidrige Bescheide innert der Verjährungsfrist aufgehoben werden können. Ende 2006 verjährt das Kalenderjahr 2000. Da man nötigenfalls alle Steuerjahre bis 2000 zurück aufrollen könnte, müssten bei entsprechendem Druck durch die Kommission (sie kann ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich androhen bzw. einleiten) allenfalls sechs Steuerdifferenzbeträge ausbezahlt werden. Eine erste Reaktion der Kommission erwartet Steuerexperte Feurstein bis Ende Jahr.

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