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Der Countdown läuft: Briefwähler sollten sich bald entscheiden

Briefwähler müssen sich langsam sputen.
Briefwähler müssen sich langsam sputen. ©APA
Nicht vergessen: Wahlberechtigte, die ihre Stimme per Post schicken wollen, aber noch keine Wahlkarte haben, sollten sich langsam beeilen. Bis Mittwoch kann die Wahlkarte noch schriftlich und mit Zustellung per Post beantragt werden.
Infos zu den Wahllokalen

Aber auch für die Briefwahlstimmen gilt der Wahlschluss Sonntag, 24. April, 17.00 Uhr.

Bis dahin müssen sie bei der zuständigen Wahlbehörde einlangen. Um nicht allzu viele Wähler wegen zu später Aufgabe ausschließen zu müssen, bietet das Innenministerium in Kooperation mit der Post wieder einen besonderen Wahlkartenservice an: Die Briefkästen werden, anders als üblich, am Samstag noch einmal geleert und die Wahlkarten zu den (aufgedruckten) Bezirkswahlbehörden gebracht. Dies allerdings ab 9.00 Uhr früh – spätestens bis dahin müssen sich die Briefwähler also entschieden und ihren Stimmzettel eingeworfen haben.

Deadline für die Briefwahl

Womit sich die Briefwahl aber auch noch für die Wahlberechtigten ausgeht, die die Antragsfrist bis zum letzten ausschöpfen. Persönlich kann man bis Freitag, 22. April, 12.00 Uhr den Antrag stellen und die Wahlkarte gleich mitnehmen bzw. von einem bevollmächtigten “Boten” abholen lassen.

Ausgezählt wird die Briefwahl aber erst einen Tag nach der Wahl. Diese Stimmen sind also noch nicht im Gesamtergebnis enthalten, das der neue Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) Sonntag rund um 19.30 Uhr präsentieren wird. Für den Nachfolger Johanna Mikl-Leitners (ÖVP) wird dies nach der Angelobung am Freitag wohl sein erster großer öffentlicher Auftritt.

Briefwähler könnten entscheidend sein

Liegen in dem von ihm vorgetragenen vorläufigen Endergebnis Zweiter und Dritter sehr eng beieinander, geben die Briefwähler den Ausschlag, wer bei der BP-Wahl in die Stichwahl kommt. Das wird man dann erst Montagabend wissen. Die am Postweg eingelangten Stimmen werden erst am Tag nach der Wahl ausgezählt. Und das werden nicht wenige sein: Bei der Nationalratswahl 2013 machten sie fast zwölf Prozent der gültigen Stimmen aus.

Bereits Sonntagabend dabei sein werden bei der Bundespräsidentenwahl aber die in “fremden” Wahlkreisen abgegebenen Wahlkarten. Sie können gleich am Abgabeort mitgezählt werden und müssen nicht in den “richtigen” Wahlkreis gebracht werden. Bei der Nationalratswahl ist das nötig, weil auch in den Wahlkreisen Mandate vergeben werden. Und neu ist: Wahlkarten können in allen und nicht nur den speziell dafür eingerichteten Wahllokalen abgegeben werden.

Wohin mit der Wahlkarte?

Und auch direkt zur – aufgedruckten – Wahlbehörde können die Wahlkarten gebracht werden. Dies schon vor dem 24. April – und nicht nur persönlich, sondern auch von einem “Boten”. Auch am 24. April kann ein Dritter sie noch mitnehmen und abgeben, wenn er selbst ins Wahllokal geht.

Ist der Wahlberechtigte wider Erwarten doch selber imstande, “sein” Wahllokal aufzusuchen, ist auch dies freilich zulässig. Wobei er seine Wahlkarte unbedingt mitnehmen muss: Wer eine erhalten hat, kann nicht mehr ohne abstimmen. Verliert man sie, bekommt man auch keinen Ersatz.

(APA)

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