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Defekte Verhütungsspirale: Schutz von Einzelpersonen im Gesetz

Der Oberste Gerichtshof sieht den Schutz von Einzelpersonen im Fall der defekten Verhütungsspirale.
Der Oberste Gerichtshof sieht den Schutz von Einzelpersonen im Fall der defekten Verhütungsspirale. ©Canva (Symbolbild)
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat laut dem VSV in einem Amtshaftungsverfahren gegen die Republik Österreich rund um fehlerhafte Verhütungsspiralen der Firma Eurogine klargestellt, dass das Medizinproduktegesetz (MPG) auch den Schutz von Einzelpersonen bezweckt.
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Das würden laut einer Aussendung des VSV Schadenersatzansprüche stützen. "Das ist eine höchst erfreuliche Entscheidung des OGH, die den betroffenen Frauen Hoffnung auf Entschädigung macht", sagte Daniela Holzinger-Vogtenhuber, Obfrau des VSV. Bei Gerichten in Österreich sind demnach an die hundert Gerichtsverfahren - mit Deckung durch Rechtsschutzversicherungen - gegen den Hersteller anhängig. Über 2.000 Betroffene meldeten sich beim VSV.

OGH sieht Schutz von Einzelpersonen im Medizinproduktegesetz

Der spanische Hersteller der Verhütungsspiralen musste im Frühjahr 2018 eine Reihe von Chargen seiner Produkte zurückrufen, da ein Materialfehler auftrat. Die Kunststoffarme der Spiralen wurden vorzeitig brüchig und sind daher bei der Entfernung oder auch spontan gebrochen. Teile der Arme blieben häufig in der Gebärmutter der Frauen zurück. Bei rechtzeitiger öffentlicher Warnung hätten die Frauen laut VSV zum einen diese Spiralen nicht mehr einsetzen lassen oder diese Spiralen so rechtzeitig entfernen lassen können.

(APA/Red)

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