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Klagen gegen Republik und Hersteller wegen defekter Verhütungsspirale

VSV-Obmann Kolba kündigte im Fall der defekten Verhütungsspirale eine Klage gegen die Republik an.
VSV-Obmann Kolba kündigte im Fall der defekten Verhütungsspirale eine Klage gegen die Republik an. ©APA/GEORG HOCHMUTH (Archivbild)
Laut Verbraucherschutzverein haben sich bereits mehr als 2.000 Frauen gemeldet, die durch defekte Verhütungsspiralen des spanischen Herstellers Eurogine zu Schaden gekommen sein sollen. Mehrere Verfahren sind bei österreichischen Gerichten bereits anhängig.
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Der Verbraucherschutzverein (VSV) und ein Prozessfinanzierer bereiten nun weitere Massenklagen gegen die Republik und den Hersteller der defekten Verhütungsspiralen vor, berichtete der Verein in einer Aussendung am Freitag.

Materialfehler bei Verhütungsspirale entdeckt

Bei einer Reihe der Spiralen wurden Materialfehler entdeckt, die zu dem Bruch der Seitenarme führen können. Bereits im Frühjahr 2018 bekam der Hersteller die ersten Beschwerden. Die Folge war eine Rückrufaktion bestimmter Lots. 2019 warnten die Gesundheitsämter in vielen Ländern, unter anderem Deutschland oder Frankreich. Erst Ende September 2020 hat dann auch das österreichische Bundesamt für Sicherheit (BASG) im Gesundheitswesen Fachärzten empfohlen, Verwenderinnen der betroffenen Produkte zu einer Kontrolluntersuchung einzuladen.

VSV und Prozessfinanzierer unterstützt Frauen bei Klagen wegen defekter Verhütungsspirale

Der VSV hat bereits für Frauen, die Deckung durch eine Rechtsschutzversicherung bekommen haben, über 100 Klagen eingebracht bzw. sind solche in Vorbereitung. In allen Bundesländern sind Rechtsanwältinnen damit beschäftigt, bei Bezirksgerichten gegen Eurogine Verfahren zu führen, informierte der Verein am Freitag. "Der VSV bietet zusammen mit dP Der Prozessfinanzierer GmbH nun all jenen Frauen, die keine Rechtsschutzdeckung haben, an einen Prozessfinanzierungsvertrag zu schließen: Der Finanzierer übernimmt das Prozesskostenrisiko, bekommt aber 35 Prozent des Erlöses aus Urteilen oder Vergleichen," kündigte Peter Kolba, Obmann des VSV, nun an.

"Wir werden diese Klage auch gegen die Republik Österreich einbringen, da das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen die Rückrufaktion die längste Zeit verschwiegen hat", betonte Kolba. "Eine rechtzeitige Warnung hätte eine rechtzeitige Entfernung der fehlerhaften Spiralen ermöglicht."

OLG Wien hob Ersturteil zu defekter Verhütungsspirale auf

Bereits im Jänner gab es ein Berufungsurteil in der Causa. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hob laut VSV das Ersturteil in einem Amtshaftungsverfahren wegen Fehler des BASG auf und stellt fest, dass das Medizinproduktegesetz sehr wohl auch Einzelne schützt und die daher Ansprüche geltend machen können. Der Oberste Gerichtshof (OGH) muss sich mit der Frage einer möglichen Amtshaftung im Zusammenhang mit defekten Verhütungsspiralen des spanischen Herstellers Eurogine befassen. Laut einer OGH-Sprecherin sind derzeit "noch mehrere Verfahren anhängig" und noch nicht entschieden.

(APA/Red)

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