Covid-19: Volksanwaltschaft prüft Maßnahmen in Gefängnissen

Die Volksanwaltschaft hat wegen der Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus in österreichischen Gefängnissen eine begleitende Prüfung eingeleitet. "Die Einschränkungen für Häftlinge sind massiv", teilte Volksanwalt Werner Amon mit. Justizministerin Alma Zadic (Grüne) hatte am Montag weitere Einschränkungen im Strafvollzug verkündet, etwa das Aus für Besuche und Freigänge.
Keine Beschwerden bei der Vorlksanwaltschaft
Die Prüfung hat Amon bereits unmittelbar nach den ersten Maßnahmen eingeleitet, berichtete er am Donnerstag per Aussendung. "Ich habe auch umgehend den Menschenrechtsbeirat um die Einschätzung der von der Justiz getroffenen Maßnahmen aus menschenrechtlicher Sicht gebeten", so Amon. Die Volksanwaltschaft werde laufend über die Veranlassungen der Generaldirektion für den Strafvollzug informiert, hieß es in der Aussendung. Wie der internationale Vergleich zeige, seien die Maßnahmen jedoch "verhältnismäßig".
Besonders wichtig ist für Amon auch der Schutz der Bediensteten im Strafvollzug, teilte er mit. Es müsse gewährleistet werden, "dass auch ihre Sicherheit auf diesem engen Raum sichergestellt wird", so der Volksanwalt. Beschwerden gingen bei der Volksanwaltschaft bisher nicht ein, was Amon mit dem breiten Verständnis für die notwendigen Einschränkungen in der gesamten Bevölkerung begründet.
(APA/red)