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CoV-Sicherheitsmaßnahmen werden weiter gelockert

Auch Kellner müssen ab 1. Juli keine Maske mehr tragen.
Auch Kellner müssen ab 1. Juli keine Maske mehr tragen. ©APA/HANS PUNZ
Ab 1. Juli werden die Corona-Maßnahmen in Österreich weiter gelockert. Das betrifft vor allem die Gastronomie, den Sportbereich und die Laufhäuser. Einige Regeln müssen aber dennoch beachtet werden.

Auch wenn die Zahl der neu mit dem Coronavirus infizierten Personen in den vergangenen Tagen wieder gestiegen ist, werden ab Mittwoch die Sicherheitsmaßnahmen in Österreich weiter hinuntergefahren. So ist etwa wieder jeder Sport erlaubt. Die Maskenpflicht für Kellner fällt ebenso wie die Sperrstunde für Veranstaltungen bis 100 Personen.

Die Maskenpflicht gilt somit nur mehr in Öffis, im Gesundheitsbereich oder bei Dienstleistungen, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Auch bei Demonstrationen muss Nasen-Mund-Schutz getragen werden.

Büffets wieder möglich

Weitere Erleichterungen gibt es für die Gastronomie. Lokale dürfen nun um 5.00 statt wie bisher um 6.00 Uhr aufsperren. Buffets mit Selbstbedienung werden prinzipiell wieder möglich. Die Sperrstunde für geschlossene Veranstaltungen bis zu 100 Personen - also beispielsweise für Geburtstagsfeiern - fällt.

Sportbegeisterte dürfen ab 1. Juli wieder ihrem Hobby nachgehen - und zwar auch, wenn es sich um Kontakt- bzw. Mannschaftssport handelt. Die Mindestabstandsregeln gelten bei der Sportausübung sowohl drinnen als auch draußen nicht mehr. Voraussetzung ist aber, dass Hygieneregeln beachtet werden, außerdem müssen Anwesenheitslisten geführt werden.

Lockerungen beim Sport

Lockerungen gibt es ebenfalls für Zuschauer von Sportevents und Kulturveranstaltungen. Bei Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen sind in geschlossenen Räumen bis zu 250 Personen und im Freiluftbereich bis zu 500 Personen erlaubt.

Änderungen gibt es beim Datenschutz in der Luftfahrt. Hier müssen die Passagierdaten nach Ablauf von 21 Tagen wieder gelöscht werden. Das Landeverbot für Luftfahrzeuge aus SARS-CoV-2 Risikogebieten wurde hingegen bis 15 Juli verlängert.

Niessl appelliert vor Lockerung: "Richtlinien einhalten"

Sport-Austria-Präsident Hans Niessl hat am Dienstag, am Tag vor weiteren Lockerungen der Maßnahmen gegen Covid-19, appelliert, sich an die Richtlinien zu halten. Ab 1. Juli ist es wieder möglich, dass jeder Sport in Österreich ausgeübt werden kann. Die Bundes-Sportorganisation will am Mittwoch den Sportverbänden die neuesten Handlungsempfehlungen übermitteln.

Niessl hofft, "dass Österreichs Sportverbände mit ihren 15.000 Vereinen und 2,1 Mio. Mitgliedern diesen großen Lockerungsschritt verantwortungsvoll umsetzen werden". Der organisierte Sport habe viel Arbeit investiert, um diese Lockerung zu reichen, so Niessl am Dienstag in einer Aussendung.

"Beispiele aus dem Ausland haben uns leider vor Augen geführt, wie schnell ein Infektionsherd entstehen kann. Deshalb appelliere ich, sämtliche Hygiene- und organisatorische Richtlinien, wie das Führen von Anwesenheitslisten, um das Contact Tracing zu erleichtern, einzuhalten", erklärte Niessl. Österreichs Sport solle und werde mit bestem Beispiel vorangehen. "Denn eines ist klar: Steigen die Infektionszahlen stark an, muss wieder gegengesteuert werden."

Paket für Nachtgastronomie Ende der Woche

Während die Corona-Sicherheitsmaßnahmen für die reguläre Gastronomie am Mittwoch weiter zurückgenommen werden, muss sich die Nachtgastronomie noch weiter gedulden. Laut Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) soll aber bis zum Ende der Woche ein Paket mit Lösungsvorschlägen erarbeitet werden.

"Ziel für die Nachtgastronomie ist es, einen pragmatischen Weg zu finden, der in Balance mit dem Gesundheitsschutz steht. Wir stehen in laufendem Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern der Nachtgastronomie. Dazu werden aktuell auch internationale Modelle geprüft", sagte der Ressortleiter. Öffnungsschritte seien "von der weiteren epidemiologischen Entwicklung abhängig".

Wieder erlaubt ist ab 1. Juli die Prostitution. Jener Paragraf der geltenden "COVID-19-Lockerungsverordnung", der das Betreten von Bordellen und Laufhäusern untersagt, entfällt mit Ablauf des 30. Juni 2020.

(APA/red)

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