Sie sieht im Impflücken-Schließen "ein wesentliches Element der Unterstützung der Vertriebenen durch das öffentliche Gesundheitswesen". Die ECDC (Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten) hat bekräftigt, dass Vertriebenen aus der Ukraine in den Aufnahmeländern derselbe Zugang zu Gesundheitseinrichtungen und Schutzimpfungen vor Infektionskrankheiten zusteht wie der einheimischen Bevölkerung. Beides sollte "ein fester Bestandteil der gesamten Gesundheitsversorgung für die aus der Ukraine fliehenden Menschen sein", hielt die Behörde fest.
Ukraine-Flüchtlinge: Aufforderung bezüglich Corona-Impfung
Konkret werden in einem am Dienstag veröffentlichten Paper die Aufnahmeländer aufgefordert, den Kriegsflüchtlingen eine Durchimpfung gegen Kinderlähmung, Masern und Covid-19 zu ermöglichen. Bei Kindern ist die Durchimpfungsrate bei Infektionskrankheiten "suboptimal", betont die EU-Behörde.
Behandlung psychisch kranker Ukraine-Flüchtlinge
Ein besonderes Augenmerk sei außerdem auf die Diagnose und Behandlung von chronisch oder psychisch kranken Kriegsflüchtlingen zu legen, mahnt das ECDC ein. Die Gesundheit und das Wohlergehen der Vertriebenen sollten grundsätzlich "Teil eines allgemeinen Gesundheitsansatzes zur Unterstützung der Vertriebenen" sein. Zur Bewältigung der damit verbundenen Herausforderungen führt das ECDC bilaterale und multilaterale Dialoge mit den betroffenen Ländern - derzeit vor allem Polen, Ungarn, Moldau, Rumänien und die Slowakei - sowie mit EU- und internationalen Gremien.
(APA/Red)