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Corona-Schließungen: Betriebe sollen doch Entschädigungen erhalten

Soziaminister Rudolf Anschober bestätigte die Entschädigung für Betriebe.
Soziaminister Rudolf Anschober bestätigte die Entschädigung für Betriebe. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Jene Betriebe, die wegen der Coronakrise zwangsschließen mussten, sollen nun doch eine Entschädigung für den Zeitraum erhalten. Causa liegt schon beim Verfassungsgerichtshof.

In der juristischen Streitfrage, ob Gastronomiebetrieben wegen der coronabedingten Zwangsschließung eine Entschädigung zusteht und wenn ja, für welchen Zeitraum, bekommen die Betroffenen Rückenwind. Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) bejahte in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung Ansprüche nach dem Epidemiegesetz bis Ende März. Die Causa liegt beim Verfassungsgerichtshof (VfGH).

Mitte März hatten die Bezirksbehörden zahlreiche Gastronomiebetriebe auf Grundlage des Epidemiegesetzes geschlossen. Dieses Gesetz aus dem Jahre 1950 sieht für die Zeit der behördlich angeordneten Schließung den Ersatz des vollen Verdienstentgangs vor. Mit den eilig zusammengezimmerten Coronagesetzen wurde dies aber ausgehebelt, es gibt nun keinen Entschädigungsanspruch mehr.

Viele gingen vor Gericht

Der Aufschrei war groß, besonders in Tirol. Zahlreiche Betroffene haben sich deswegen an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) gewandt, der darüber, wie über andere Coronamaßnahmen der schwarz-grünen Regierung, das letzte Wort hat.

Gesundheitsminister Anschober gibt den betroffenen Betrieben nun in einer parlamentarischen Anfragenbeantwortung an die SPÖ, über die die "Tiroler Tageszeitung" (TT) am Mittwoch berichtete, Hoffnung.

Auf die Frage, ob Personen und Firmen, die behördlich geschlossen wurden, für den Zeitraum Mitte bis Ende März entschädigt werden, antwortete Anschober: "Wenn sich die Maßnahme auf § 20 Epidemiegesetz gestützt hat und rechtzeitig ein Antrag nach § 32 Epidemiegesetz gestellt wurde, dann ja."

Epidemiegesetz oder Covid-Gesetz?

Andere Fragen des Abgeordneten Markus Vogl (SPÖ) beantwortete der Grüne Minister nicht. Vogl wollte etwa wissen, warum die Betriebe auf Grundlage des Epidemiegesetzes geschlossen wurden und nicht auf Basis des Covid-19-Maßnahmengesetzes, obwohl diese schon per 16. März beschlossen gewesen seien. Weiters interessierte ihn, weshalb die Bezirkshauptmannschaften erst ab 26. März damit begonnen hätten, die Verordnungen nach dem Epidemiegesetz wieder aufzuheben, wenn doch die Covid-Gesetze schon zehn Tage vorher in Kraft getreten seien.

Laut Anschober wurden die Verordnungen in Tirol mit 25. März, in Kärnten mit 31. März und in Vorarlberg mit 28. März zurückgenommen. Die Verordnungen in Salzburg seien mit Anschlag an der Amtstafel der betroffenen Gemeinden kundgemacht worden, daher lägen diese Informationen nicht im Gesundheitsministerium auf.

FPÖ fordert volle Entschädigung

Wie viele und welche Betriebe in den betroffenen Bundesländern geschlossen wurden, könne er nicht beantworten, so Anschober.

Auch die FPÖ forderte am Mittwoch einmal mehr eine volle Entschädigung der Gastronomiebetriebe nach dem ursprünglichen Epedemiegesetz bis 15. Mai als wieder geöffnet werden durfte.

(APA/red)

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