So stehen der Lockdown für Ungeimpfte, das Betretungsverbot für Kultureinrichtungen und erste Anträge zur Impfpflicht auf der Tagesordnung, wie es in einer Aussendung hieß. Ob es bereits zu Entscheidungen kommt, ist offen.
Lockdown für Ungeimpfte beschäftigt VfGH
Mehrere Fälle betreffen vom 12. Dezember 2021 bis zum 31. Jänner 2022 geltende Beschränkungen für Personen ohne 2G-Nachweis, also für Personen, die weder gegen Corona geimpft noch davon genesen waren. Dieser (zweite) Lockdown für Ungeimpfte war Inhalt der 6. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung.
Über den ersten Lockdown für Ungeimpfte, der in der 5. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung festgelegt war und der vom 15. bis 21. November 2021 galt, hat der VfGH bereits entschieden und festgestellt, dass die Verordnung gesetzeskonform war. Zu beiden Verordnungen gab es auch eine öffentliche Verhandlung.
Beratungen über Kulturstätten-Betretungsverbot und Co.
Fortgesetzt werden die Beratungen über das Betretungsverbot für Kultureinrichtungen, das vom 22. November bis 11. Dezember 2021 gegolten hat und gegen das sich der Kabarettist Alfred Dorfer und weitere Kulturschaffende wenden. Schließlich berät der VfGH über erste Anträge gegen das COVID-19-Impfpflichtgesetz. Bis Wochenbeginn waren dazu 26 Fälle beim Höchstgericht eingelangt.
(APA/Red)