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Corona-Regeln: Das gibt es für Urlauber in Kroatien und Italien zu bedenken

Der ÖAMTC hat Informationen für Urlauber, die es nach Kroatien oder Italien zieht.
Der ÖAMTC hat Informationen für Urlauber, die es nach Kroatien oder Italien zieht. ©REUTERS/Antonio Bronic (Symbolbild)
Woran muss ich vor dem Hintergrund von Corona denken, wenn ich meinen Urlaub in Kroatien oder Italien verbringe? Eine Hilfestellung dazu kommt vom ÖAMTC.

Italien und Kroatien: Kein anderes Reiseland in Europa kommt im Hinblick auf die Popularität unter den Österreichern an diese beiden Destinationen heran. Das geht aus einer Presseaussendung des ÖAMTC hervor. Der weist darin darauf hin, dass Menschen, deren Sommerurlaub ansteht und die sich auf den Weg nach Italien oder Kroatien machen, über "die aktuell gültigen, coronabedingten Bestimmungen für die Einreise und die Regeln vor Ort" Bescheid wissen sollten.

ÖAMTC-Touristikerin klärt auf

"Die Lage kann sich abhängig von den Infektionszahlen rasch ändern - daher ist es ratsam, sich sowohl kurzfristig vor als auch während des Urlaubs zu informieren", wird ÖAMTC Touristikerin Maria Renner in der Aussendung zitiert. "Grundsätzlich ist die Einreise nach Italien und Kroatien aus Österreich für Erwachsene mit einem 3G-Nachweis, dem 'Grünen Pass', möglich. Kinder sind bei der Einreise nach Italien ab sechs Jahren nachweispflichtig, in Kroatien erst ab zwölf Jahren." Wer nach Kroatien unterwegs ist, sollte auf jeden Fall beachten, dass ab dem 23. August ein 3G-Nachweis notwendig ist, wenn man durch Slowenien fährt.

3G: Kroatien und Italien unter der Lupe

Getestet: Einen negativen PCR-Test, der maximal 72 Stunden (Kroatien) beziehungsweise 48 Stunden (Italien) zuvor gemacht worden sein muss, braucht man, wenn man keinen Antigen-Test (muss maximal 48 Stunden zuvor durchgeführt worden sein) machen möchte. Hinter dem Test muss in jedem Fall eine offizielle Teststelle stehen.

Geimpft: In Italien braucht man einen Beleg zur kompletten Corona-Impfung mit einem anerkannten Vakzin. Die letzte Einzelimpfung hat 14 Tage oder mehr her zu sein. Anders in Kroatien: Hier muss man einen Beleg zur ersten Teilimpfung dabei haben. Die darf 22 bis 42 Tage zuvor erfolgt sein, wenn es um Biontech/Pfizer, Moderna oder Gamaleya/Sputnik V geht beziehungsweise 22 bis 84 Tage zuvor bei AstraZeneca. Alternativ geht auch ein Beleg zu einer zweiten Teilimpfung, die vor weniger als 270 Tagen stattgefunden hat. Für One-Shot-Impfungen gilt: Sie muss man vor 14 Tagen oder mehr erhalten haben.

Genesen: "In Italien ist ein Nachweis über eine erfolgte Genesung nötig, das positive Testergebnis darf nicht älter als 180 Tage sein", meint ÖAMTC-Touristikerin Maria Renner. "In Kroatien sind die Regeln ähnlich - hier muss eine Infektion mindestens elf und maximal 180 Tage zurückliegen - oder man wurde in den sechs Monaten seit der Genesung einmal geimpft."

Keinen 3G-Nachweis in Kroatien oder Italien dabei?

Was geschieht aber, wenn man ohne 3G-Nachweis im Gepäck nach Italien kommt? In dem Fall hat man sich laut der ÖAMTC-Presseaussendung fünf Tage lang in Quarantäne zu begeben, darüber hinaus am Ende einen negativen Test vorzuzeigen. Damit sieht es in Italien anders aus als in Kroatien. Dort hat man einen Corona-Test zu machen und in Heimquarantäne zu gehen - und das solange, bis ein Test-Resultat vorhanden ist. Wenn keine Testung stattfindet, dann ist es möglich, die Heimquarantäne nach zehn Tagen zu verlassen.

"In Italien ist vor der Reise außerdem eine Online-Registrierung mittels digitalem Passagier-Lokalisierungs-Formular, kurz 'dPLF', nötig. Bei Familien genügt es, wenn Minderjährige im Formular der Erwachsenen angegeben werden", so Renner. "Für Reisen nach Kroatien wird eine Registrierung empfohlen."

Italien: Drinnen nicht ohne Mund-Nasen-Schutz

Wer sich in Italien in Innenräumen aufhält, der muss einen Mund-Nasen-Schutz aufhaben, wer in der Öffentlichkeit unterwegs ist, für den gilt ein 1-Meter-Mindestsicherheitsabstand. "Seit Anfang August ist für den Besuch von z. B. Kinos, Museen oder Großevents sowie für den Innenbereich von Restaurants und Sporteinrichtungen ein 3G-Nachweis erforderlich - das gilt für Erwachsene und Kinder ab zwölf Jahren", berichtet die ÖAMTC-Touristikerin. Dazu kommt laut Aussendung: "Sobald Personen aus verschiedenen Haushalten in einem Auto unterwegs sind, müssen alle einen Mund-Nasen-Schutz tragen, der Beifahrersitz muss frei bleiben und in jeder weiteren Sitzreihe dürfen maximal zwei Personen auf den äußeren Plätzen sitzen." Eine Maskenpflicht ist auch in Kroatien in Kraft, die Erwachsene sowie Kinder, die mindestens 11 Jahre alt sind, in Öffis, Shops, Tankstellen und anderen Dienstleistungsbetrieben betrifft. Der Mindestabstand liegt bei 1,5 Metern.

Weitere Informationen gibt es im ÖAMTC-Urlaubsservice.

(Red)

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