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Corona-Q&A mit ÖAMTC-Experte Wagner: Das sollten Autofahrer jetzt wissen

©Symbolbild: Dietmar Stiplovsek, VOL.AT/Mayer
Fällige Pickerlüberprüfungen, Werkstättenbesuche und Pannendienst: In Zeiten der Coronakrise gibt es einige offene Fragen, die sich Autofahrern stellen. Jürgen Wagner vom ÖAMTC liefert die Antworten.
"Nothilfe bleibt im vollen Umfang aufrecht"

Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage und der Covid-Bestimmungen ist es nicht immer klar, was man tun darf, muss oder was verboten ist. Das gilt auch für das Autofahren. Jürgen Wagner vom ÖAMTC Vorarlberg beantwortet im ausführlichen Corona-Talk mit VOL.AT Fragen rund ums Autofahren, Bestimmungen und Fristen.

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Werden Fristen verlängert?

Was ist etwa zu tun, wenn eine Frist zu Coronazeiten abläuft? Auslaufende Fristen der Begutachtungsplaketten, umgangssprachlich auch Pickerl genannt, wurden etwa vom zuständigen Ministerium vorerst auf Eis gelegt. Auch Führerscheinfristen sind bis 31. Mai pausiert. Probezeiten laufen ganz normal aus.

Reifenwechsel und Werkstätten

Die in Österreich geltende situative Winterreifenpflicht endet ganz normal am 15. April. Eine Sommerreifenpflicht gibt es nicht, ein Räderwechsel ist daher derzeitig nicht notwendig. Wer aufgrund eines Reifenwechsels oder einer ausstehenden Reparatur eine Werkstätte aufsuchen will, sollte das abklären. Diese haben nämlich nur im Notbetrieb geöffnet.

In Quarantäne Auto fahren?

Generell gilt: Autofahren alleine und mit Angehörigen desselben Haushaltes ist erlaubt. Andere Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, dürfen nur dann ins Fahrzeug, wenn der nötige Ein-Meter-Sicherheitsabstand und sonstige Bestimmungen eingehalten werden. Wer in Quarantäne ist, darf die häusliche Isolation nicht verlassen und auch kein Fahrzeug lenken.

Schutzmaske im Auto?

Während im Supermarkt eine Mundschutzpflicht gilt, muss im Auto generell keine Schutzmaske getragen werden. Das Tragen von Masken während der Fahrt ist zwar erlaubt, aber nur solange diese die Sicht nicht beeinträchtigt.

(Red.)

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