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Corona-Lockerungen: Das gilt ab Donnerstag

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Die bereits für den morgigen Donnerstag anvisierten weiteren Öffnungen kommen wie angekündigt.
Sperrstunde fällt ab 1. Juli
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Denn die Infektionszahlen seien weiter stark rückläufig und beim Impfen gehe es "schnell voran", so Gesundheitsminister Mückstein.

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"Mit diesen positiven Entwicklungen steht den Öffnungsschritten nichts mehr im Weg", so der Minister.

Die wichtigsten Lockerungen im Detail

  • Die Sperrstunde wird von 22 auf 24 Uhr ausgeweitet, die Auslastung für Kultureinrichtungen wird von 50 auf 75 Prozent erhöht und die die Masken- und Abstandspflicht bei Zusammenkünften von bis zu acht Menschen entfällt.
  • Indoor sind in der Gastronomie maximal acht Erwachsene, outdoor 16 Erwachsene plus betreuungspflichtige Kinder pro Tisch erlaubt. Diese Grenzen gelten auch bei Treffen im privaten Bereich. Bei Zusammenkünften von bis zu acht Personen ist auch keine Maske vorgeschrieben. Die Abstandsregel gilt ebenfalls nicht.
  • Für Handel und Museen besonders günstig ist, dass die Quadratmeter/Kunde-Zahl von 20 auf zehn beschränkt wird. Begleitend wird der Mindestabstand auf einen Meter halbiert.
  • Die Maskenpflicht, die outdoor noch bei Veranstaltungen gilt, entfällt.
    Kellner müssen aber auch im Freien weiter Maske tragen.
  • In Betriebsstätten, nicht öffentlichen Sportstätten und Freizeit- und Kultureinrichtungen ohne Personal vor Ort ist der 3-G-Nachweis (geimpft, genesen oder getestet) bereitzuhalten, muss aber nicht mehr im Vorfeld nachgewiesen werden (10 Quadratmeter pro Kunde).
  • Erleichterungen gibt es auch für Musikvereine und Chöre. Diese dürfen ab Donnerstag wieder ohne Quadratmeterbeschränkung proben. Erlaut sind hier bis zu 50 Personen indoor und outdoor (mit der 3G-Regel).
  • Für Reisebusse und Ausflugsschiffe wird die Auslastungsbeschränkung aufgehoben, ein 3-G-Nachweis ist jedoch erforderlich. Seil- und Zahnradbahnen können bis zu 75 Prozent gefüllt werden.
  • Was die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit angeht, werden ab 10. Juni 50 Teilnehmer zugelassen sein. Das gilt auch für betreute Ferienlager.

Online-Registrierung entfällt

Ab Donnerstag ist bei der Einreise aus den meisten EU-Staaten nach Österreich für Personen mit einem 3G-Nachweis das Ausfüllen einer "Pre-Travel-Clearance" nicht mehr notwendig. Die Reiseregistrierung bei Einreise aus Ländern mit stabiler Infektionslage (zB Deutschland und Schweiz) muss nur mehr dann erfolgen, wenn kein 3G-Nachweis erbracht werden kann; der Nachweis muss binnen 24 Stunden nachgereicht werden.

Das heißt, Personen, die einen Corona-Test erst nach Einreise in Österreich durchführen, müssen sich weiterhin im Voraus online registrieren. Die Regelung für die Einreise aus Risikostaaten oder Virusvariantengebieten bleibt unverändert.

Lockerungen auch für Kirchen

Auch für die Kirchen und Religionsgemeinschaften gelten ab 10. Juni lockerere Corona-Regeln. Analog zu den allgemeinen Schutzmaßnahmen müssen dann bei öffentlichen Gottesdiensten im Freien keine FFP2-Masken mehr getragen werden. Der Mindestabstand wird generell für alle Messen auf einen Meter halbiert.

Seitens der römisch-katholischen Kirche hieß es, dass bei Gottesdiensten in geschlossenen Räumen das Tragen von FFP2-Masken weiter verpflichtend bleibt. Beim Empfang der Kommunion treten die Gläubigen weiterhin mindestens zwei Meter zur Seite. Auch bei der Beichte bleibt der Mindestabstand von zwei Metern aufrecht. Bei "religiöse Feiern aus einmaligem Anlass" - gemeint sind damit Taufe, Erstkommunion, Firmung und Trauung - sind weiterhin ein Präventionskonzept und ein Präventionsbeauftragter verpflichtend vorzusehen, so die Kathpress

(APA)

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