AA

Corona-Freistellung für Schwangere bis Jahresende

Schwangere in körpernahen Berufen können sich weiterhin freistellen lassen.
Schwangere in körpernahen Berufen können sich weiterhin freistellen lassen. ©pixabay.com
Schwangere in körpernahen Berufen haben weiterhin einen Freistellungsanspruch bis zum Jahresende. Ein entsprechender Gesetzesantrag werde dem Parlament übermittelt.

Angesichts der aktuellen Infektionslage hat das Arbeitsministerium den Anspruch auf Sonderfreistellung für alle Schwangeren in körpernahen Berufen bis Jahresende verlängert. Werdende, noch ungeimpfte Mütter sollen dadurch weiterhin geschützt werden, erklärte Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP). Die Kosten für die Freistellung würden vollständig rückerstattet. Ein entsprechender Gesetzesantrag werde dem Parlament übermittelt und gelte rückwirkend ab Anfang Oktober, hieß es.

Schutzimpfung für Schwangere empfohlen

Damit schließt die Verlängerung lückenlos an die bisherige Regelung an. Schließlich hatte das nationale Impfgremium die Schutzimpfung für Schwangere erst im Mai empfohlen, begründete Kocher den Beschluss: "Die Corona-Schutzimpfung wird zwar für Schwangere empfohlen, viele Betroffene sehen dennoch während ihrer Schwangerschaft von Impfungen ab."

Frauen- und Familienministerin Susanne Raab (ÖVP) begrüßte die Verlängerung: "Es ist essenziell, dass Schwangere am Arbeitsplatz geschützt werden, vor allem wenn die Infektionszahlen noch immer auf einem gewissen Niveau sind wie jetzt." Besonders gelte dies für jene Branchen, wo Körperkontakt mit anderen unvermeidbar ist.

Fast 200.000 Freistellungstage

Bisher wurden fast 19 Millionen Euro zur Unterstützung an Betriebe ausbezahlt, die Schwangere freistellen und ihnen das Entgelt unverändert weiterbezahlen. Das sind in Summe 196.480 Freistellungstage schwangerer Arbeitnehmerinnen, so das Arbeitsministerium in einer Aussendung.

(APA/red)

  • VIENNA.AT
  • Österreich
  • Corona-Freistellung für Schwangere bis Jahresende
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen