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CETA: Bundespräsident Van der Bellen wartet mit Unterschrift auf EuGH-Urteil

Bundespräsident Alexander Van der Bellen unterschreibt das CETA-Abkommen vorerst nicht.
Bundespräsident Alexander Van der Bellen unterschreibt das CETA-Abkommen vorerst nicht. ©APA/GEORG HOCHMUTH
Vorerst wird Bundespräsident Alexander Von der Bellen das EU-Freihandelsabkommen CETA mit Kanada nicht unterschreiben. Er wartet die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ab, wie es auch andere Staaten machen.
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CETA im Nationalrat beschlossen

Entscheidend für das Zuwarten sind die Zweifel, ob die geplanten Schiedsgerichte mit EU-Recht konform gehen, teilte die Präsidentschaftskanzlei am Mittwoch schriftlich mit.

CETA: “Ergebnis der Prüfung ist mit Vorbehalt positiv ausgefallen”

“Ich habe den Staatsvertrag zu CETA, wie es meiner Aufgabe als Staatsoberhaupt entspricht, ausführlich und gewissenhaft geprüft. Das Ergebnis dieser Prüfung ist mit einem Vorbehalt positiv ausgefallen. Es gibt Zweifel, ob die Schiedsgerichte mit EU-Recht konformgehen. Sollte der EuGH entscheiden, dass CETA mit dem Unionsrecht vereinbar ist, werde ich den Staatsvertrag umgehend unterzeichnen”, so der Bundespräsident.

EuGH prüft CETA-Abkommen

Hintergrund dazu: Beim EuGH ist derzeit ein von Belgien initiiertes Verfahren anhängig, das die im Handelsabkommen CETA enthaltenen Schiedsgerichte auf ihre Konformität mit dem EU-Recht prüft. Falls der EuGH negativ entscheide, dann bedeute dies, dass alle entsprechenden Ratifizierungsschritte der Mitgliedstaaten nichtig seien und das Abkommen neu verhandelt werden müsse, so die Präsidentschaftskanzlei.

Sie verweist dabei auf den Ministerratsvortrag von Außenministerin Karin Kneissl (FPÖ) vom 14. Mai 2018. Dort heiße es wörtlich: “Der Abschluss des Abkommens seitens der Europäischen Union wird nach Ergehen eines positiven Gutachtens oder, im Falle der Feststellung von Unvereinbarkeiten mit dem Unionsrecht, nach allfälligen Nachverhandlungen erfolgen.”

Die Präsidentschaftskanzlei verweist auch auf ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Ludwig Adamovich, der als Berater des Bundespräsidenten tätig ist. Er schreibt darin: “Ich komme somit zum Ergebnis, dass keine verfassungsrechtlichen Einwände gegen die Absicht des Bundespräsidenten bestehen, die Ratifikation von CETA bis zum Vorliegen des vom Königreich Belgien beantragten Gutachtens des Gerichtshofs der Europäischen Union aufzuschieben.”

Van der Bellen unterschreibt CETA-Abkommen vorerst nicht

Van der Bellen hielt in der Aussendung fest, dass er sich die Entscheidung nicht leicht gemacht habe. “Einerseits sind die Beschlüsse des Nationalrates und des Bundesrates zu respektieren, andererseits ist die Prüfung und darauffolgende Entscheidung des EuGH zu achten. Da Mitgliedsstaaten wie Deutschland und die Niederlande angekündigt haben, den Ratifizierungsprozess erst nach dem EuGH-Urteil abschließen zu wollen, entsteht keine Verzögerung des möglichen vollständigen Inkrafttretens von CETA”, betont der Bundespräsident.

(APA/Red)

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