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Bundesregierung spricht Reisewarnung für Tirol aus

Die Regierung hat eine Reisewarnung für Tirol ausgesprochen.
Die Regierung hat eine Reisewarnung für Tirol ausgesprochen. ©APA/EXPA/ERICH SPIESS
Am Montag hat die Bundesregierung eine Reisewarnung für das Bundesland Tirol ausgesprochen. Nicht notwendige Reisen nach Tirol sollen unterlassen werden.
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Der Bund zieht die Zügel im Zusammenhang mit der in Tirolgrassierenden Südafrika-Variante des Coronavirus straffer. Am Montag sprach die Bundesregierung de facto eine Reisewarnung für das Bundesland aus. Nicht notwendige Reisen nach Tirol sollen unterlassen werden, hieß es in einer Aussendung.

Bundesregierung fordert Tirol-Besucher zu Corona-Test auf

Zudem forderte die Bundesregierung alle jene, die sich in den letzten zwei Wochen in Tirol aufgehalten haben, dazu auf, sich testen zu lassen. Und an Personen, die von Tirol aus in ein anderes Bundesland reisen, ergeht die "dringende Aufforderung, unmittelbar vor der Reise einen Covid-19-Test zu machen".

Laut Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) muss alles unternommen werden, um die Ausbreitung der Mutation zu verhindern. Auch Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) warnte erneut: "Die neuen Virus-Mutationen stellen uns vor große Herausforderungen, daher braucht es nun weitreichende Maßnahmen." Gemeinsames Ziel sei es, "den Gesundheitsschutz der Bevölkerung sicherzustellen und die weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern".

Tiroler Maßnahmenpaket ging der Regierung nicht weit genug

Tirol hatte zuvor ein Maßnahmenpaket präsentiert, das etwa einen Aufruf an die Bevölkerung zur allgemeinen Mobilitätseinschränkung, die Vorschreibung von negativen Antigen-Tests für die Seilbahn-Benützung sowie flächendeckende PCR-Tests in Bezirken mit hoher Sieben-Tages-Inzidenz vorsieht. Das ging dem Bund aber nicht weit genug, gedrängt wurde auf weitergehende Reisebeschränkungen.

Reisewarnung für Tirol laut Experten rechtlich wirkungslos

Die von der Bundesregierung ausgesprochene Reisewarnung für Tirol ist laut Juristen überhaupt nicht verbindlich. "Rechtlich ist das genau gar nichts", sagte der Verwaltungsjurist Karl Stöger am Montag im Gespräch mit der APA. Es handle sich lediglich um eine Empfehlung, die der Steigerung der Aufmerksamkeit dienen solle. Mit Kritik an der Maßnahme hält sich Stöger, der auf Medizinrecht spezialisiert ist, nicht zurück und spricht von einem "Akt politischer Verzweiflung".

"Man kann nur hoffen, dass es aus epidemiologischer Sicht nicht ein Schuss in den Kopf wird", kommentiert Stöger die Reaktion der Regierung auf die Covid-Situation in Wien. Die Reisewarnung für Tirol habe nämlich allenfalls Auswirkungen für Touristen aus dem Ausland. Etwa dann, wenn etwa nach dem Konsulargebührengesetz Kostenersatz für eine mögliche Rückholung schlagend wird. Steckt man sich aus Unachtsamkeit in Tirol an, könnte man auch einen Streit mit der Versicherung riskieren.

Stöger: "Frage des politischen Willens"

Rechtliche Verbindlichkeit hätte die Regierung abermals mit Schritten setzen können, die auf dem Covid-19-Maßnahmengesetz basieren. Etwa Verkehrsbeschränkungen, wie sie im Falle Tirols schon einmal gegolten haben. Effektiv seien Restriktionen nämlich nur dann, wenn Verbindungslinien konsequent unterbrochen würden. "Es ist eine Frage des politischen Willens", merkt Stöger dazu lediglich an.

Auch Peter Bußjäger, Uni-Professor am Institut für öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre in Innsbruck, hat bereits vor einigen Tagen die Rechtsverbindlichkeit einer solchen Maßnahme infrage gestellt: "Du kannst immer warnen. Man warnt ja vor Lawinen auch. Warnst halt vor Tirolern. Die Frage ist, ob man Rechtswirkungen damit verknüpfen kann. So eine Art 'Einreiseverordnung' ins Bundesland. Nein, da sehe ich eigentlich keine Grundlage", meinte er auf Twitter.

(APA/Red)

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