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Bundesländer verzichten auf Lehrer-Freistellung ab 60

Die Sonderregel für Lehrer wird in jedem Bundesland anders angenommen.
Die Sonderregel für Lehrer wird in jedem Bundesland anders angenommen. ©APA/dpa (Sujet)
Wie nun bekanntgegeben wurde, ermöglichen fünf Bundesländer die Freistellung von älteren Lehrern, die nicht zur Corona-Risikogruppe zählen, nicht.
Scharfe Kritik an Lehrer-Freistellung ab 60
Weiterer Fahrplan für Schulen

Lehrer an Bundesschulen (AHS, BMHS) können sich ab 60 laut einer Regelung des Bildungsministeriums auch dann vom Unterricht freistellen lassen, wenn sie in keine Risikogruppe fallen. Den Ländern wurde eine analoge Regelung für die Landeslehrer empfohlen.

Wien, Oberösterreich, Tirol, die Steiermark und Kärnten lehnen eine solche Sonderregel für die Landeslehrer jedoch ab, zeigt ein APA-Rundruf.

Mehrzahl der Bundesländer lehnt Sonderregeln für Lehrer über 60 ab

Kärnten hat bereits am Montag angekündigt, die Regelung für seine Landeslehrer (v.a. Volks-, Sonder- Neue Mittelschule) nicht zu übernehmen. Man wolle eine Ungleichbehandlung mit anderen Berufsgruppen vermeiden, so die Begründung von Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ). Auch in Wien werden Landeslehrer, die keiner Risikogruppe angehören, laut einer Sprecherin von Bildungsstadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) nur dann freigestellt, wenn sie wie andere Berufsgruppen ein ärztliches Attest bringen.

In Tirol wird betont, die Personengruppe der Generation 60 plus zähle nicht zur Risikogruppe laut der Verordnung des Gesundheitsministeriums. Zudem würden die Lehrpersonen beim Hochfahren des Bildungssystems dringend benötigt. Ähnlich ist es in der Steiermark, wo es rund 1.300 Pflichtschullehrer über 60 gibt. Die Steiermark halte sich damit betreffend Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe an die Vorgaben des Gesundheitsministeriums - und zwar für alle Berufsgruppen im Landesdienst gleichermaßen, hieß es aus dem Büro von Bildungslandesrätin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP).

Das Land Niederösterreich hat sich hingegen der Bundesregelung angeschlossen. Ebenso ist es in Salzburg, auch wenn man sich dort über die Regelung aus dem Bildungsministerium alles andere als glücklich zeigt. "Wir wollen jedoch einen einheitlichen Vollzug bei den Bundes- und den Landeslehrern. Darum werden wir den betroffenen Lehrern die Möglichkeit einräumen, sich vom Unterricht freistellen zu lassen", sagte ein Sprecher von Bildungslandesrätin Maria Hutter (ÖVP) zur APA. Nachsatz: "Wir appellieren an die Lehrer, davon nur Gebrauch zu machen, wenn sie es für absolut notwendig halten und das auch gut begründen können." Im Burgenland und Vorarlberg gab es am Dienstagnachmittag noch keine Entscheidung.

Freistellung gilt nur für Arbeit in der Schule

Die Regelung des Bundes sieht vor, dass es Lehrern ab dem 60. Geburtstag freisteht, "gegenüber der Schulleitung eine (widerrufbare) Erklärung abzugeben, dass sie aus Gründen des Alters vom Unterricht freigestellt werden wollen". Diese Freistellung gilt bis 31. Mai, bei Andauern der Coronakrise kann sie bis Ende des Schuljahrs verlängert werden.

Im Bildungsministerium wird die Regelung mit der Fürsorgepflicht gegenüber den Lehrern begründet. Außerdem gelte die Freistellung nur für die Arbeit in der Schule, die Pädagogen könnten aber weiter für digitalen Unterricht oder Schulentwicklung eingesetzt werden.

(APA/Red)

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