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Brandanschlag auf FPÖ-Zentrale in NÖ: Prozess gegen Komplizen

Zweiter Prozess nach einem Brandanschlag auf eine FPÖ NÖ-Zentrale.
Zweiter Prozess nach einem Brandanschlag auf eine FPÖ NÖ-Zentrale. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Der Brandanschlag auf die Landesgeschäftsstelle der FPÖ Niederösterreich 2019 steht kommende Woche erneut im Zentrum eines Prozesses in St. Pölten.
Urteil gegen 21-Jährigen
Brand in FPÖ-Zentrale

Nach einem nicht rechtskräftigen Schuldspruch 2020 für einen damals 21-Jährigen muss sich am Montag ein mutmaßlicher Komplize vor Gericht verantworten. Ein DNA-Treffer führte zu dem 28-Jährigen. Der Iraker ist auch wegen Terrorismus-Vorwürfen angeklagt. Er soll Material für eine Bombe besorgt haben.

Zweiter Prozess nach Brandanschlag auf FPÖ-Zentrale

In Zusammenhang mit dem Vorfall in St. Pölten in den frühen Morgenstunden des 12. August 2019 wird dem Beschuldigten versuchte Brandstiftung angelastet. Die Tat war von einer Überwachungskamera aufgezeichnet worden.

Der Mann soll gemeinsam mit drei Komplizen agiert haben. Einem davon wurde bereits der Prozess gemacht. Der Afghane wurde kurz nach dem Anschlag festgenommen, nachdem er ein Wiener Krankenhaus wegen einer Brandverletzung aufgesucht hatte. Er erhielt im Oktober 2020 nicht rechtskräftig dreieinhalb Jahre Haft, zudem wurde eine zuvor bedingt verhängte Freiheitsstrafe im Ausmaß von sieben Monaten widerrufen. Weitere Verdächtige neben den beiden konnten bisher nicht ausgeforscht werden, sagte Leopold Bien, Sprecher der Staatsanwaltschaft St. Pölten, am Mittwoch auf Anfrage.

Beschuldigter auch wegen Terrorismus-Vorwürfen angeklagt

Weiters muss sich der 28-jährige Angeklagte kommenden Montag wegen der Verbrechen der terroristischen Vereinigung und der kriminellen Organisation verantworten. Er soll sich bis zu seiner Festnahme am 11. November 2021 an der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) beteiligt haben. Der Iraker soll auf Facebook Mitglied von einschlägigen Gruppen gewesen sein und persönlichen Kontakt zu IS-Sympathisanten gesucht haben, sagte Birgit Eisenmagen, Sprecherin des Landesgerichts St. Pölten, auf Anfrage. In Sozialen Medien soll sich der Mann der Anklage zufolge bereit erklärt haben, einen improvisierten Sprengsatz zu bauen und sich für einen Terroranschlag im Bundesgebiet bereitzuhalten. Der Verdächtige dürfte bereits Material für eine Bombe beschafft und mit dem Bau begonnen haben. Im Fall eines Schuldspruchs drohen bis zu zehn Jahre Haft.

Für die Schöffenverhandlung gelten besondere Sicherheitsvorkehrungen. Filmen und Fotografieren ist im gesamten Gerichtsgebäude verboten. Medienvertreter müssen sich akkreditieren.

(APA/Red)

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