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Bluttat in Gerasdorf: 14 Jahre Haft für Bodyguard

Das Landesgericht Korneuburg war heute schwer bewacht.
Das Landesgericht Korneuburg war heute schwer bewacht. ©APA/ORF/GERNOT ROHRHOFER
Nach der Bluttat in Gerasdorf wurde der Bodyguard des Toten wegen versuchten Mordes schuldig gesprochen. Er soll versucht haben, den mutmaßlichen Killer zu erschießen. Der Schuldspruch wegen versuchten Mordes ist nicht rechtskräftig.
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Am Landesgericht Korneuburg ist am Donnerstag ein 37-Jähriger im Zusammenhang mit der Bluttat in Gerasdorf (Bezirk Korneuburg) vom Juli 2020 wegen versuchten Mordes zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. Der Schuldspruch ist nicht rechtskräftig. Der angeklagte Ahmed A. soll als Bodyguard des erschossenen Kadyrow-Kritikers Martin B. fungiert haben. Angelastet wurde ihm, er habe den mutmaßlichen Mörder erschießen wollen, nachdem dieser B. getötet hatte.

Kritiker des tschetschenischen Regimes

Die Vorgeschichte der Geschehnisse vom 4. Juli 2020 ist durchaus brisant. Laut Anklage war Martin B. alias Mamichan U. über Jahre hinweg Informant für das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Wien. Der 43-Jährige tat sich als vehementer Kritiker des tschetschenischen Regionalpräsidenten Ramsan Kadyrow hervor, den er auch auf seinem Blog beleidigt und beschimpft hatte.

A. war so etwas wie ein ständiger Begleiter und daher auch am 4. Juli auf einem abseits gelegenen Firmengelände vor den Toren Wiens an der Seite von Martin B. Dieser hatte sich dort mit Sar-Ali A. verabredet, um im Rahmen eines Tauschgeschäfts eine Waffe zu erwerben. Während des Treffens versteckte sich der 37-Jährige dann in Absprache mit Martin B. in einiger Entfernung hinter einem Fahrzeug.

Bodyguard wollte auf mutmaßlichen Killer schießen

Dort positioniert, war Ahmed A. außerstande rechtzeitig einzugreifen, als Sar-Ali A. eine Waffe zog und auf Martin B. feuerte. Der Beschuldigte hörte in seinem Versteck zwar die Schüsse und lief herbei, doch als er das Auto von Martin B. erreichte, lag der Mann bereits tot auf der Beifahrerseite. Der mutmaßliche Schütze saß in seinem Pkw und startete den Motor. Aufgrund einer defekten Pistole konnte Ahmed A. den Flüchtenden dann nicht aufhalten, obwohl das sein erklärtes Ziel war.

Der 37-Jährige bestritt im Rahmen der Hauptverhandlung, es auf Sar-Ali A. direkt abgesehen gehabt zu haben und damit auch den Tötungsvorsatz. "Ich zielte auf das Auto und habe versucht, auf das Rad zu schießen." Der mutmaßliche Mörder von Martin B., Sar-Ali A. (47), flüchtete am 4. Juli zunächst. Er wurde jedoch wenige Stunden später in Linz festgenommen. Für Ahmed A. klickten an Ort und Stelle die Handschellen.

Geschworene entschieden sich für versuchten Mord

Sieben von acht Geschworenen bejahten nach rund zweistündiger Beratung die Hauptfrage nach versuchtem Mord. Nicht rechtskräftig schuldig gesprochen wurde der Angeklagte auch wegen unbefugten Besitzes von Schusswaffen und eines Verstoßes gegen Paragraf 3g des Verbotsgesetzes. Hier fiel das Votum der Laienrichter jeweils einstimmig aus.

"Ich habe Wahrheit gesagt", gab der 37-Jährige im Gerichtssaal, unmittelbar bevor er abgeführt wurde, zu Protokoll. Sein Verteidiger, der bis zuletzt den Mangel an Beweisen vorgebracht und auf das Anhalterecht verwiesen hatte, meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Der Staatsanwalt gab indes keine Erklärung ab.

Ermittlungen um Hauptverdächtigen nicht abgeschlossen

Mit dem Fall des mutmaßlichen Todesschützen vom 4. Juli, Sar-Ali A., beschäftigt sich unterdessen weiterhin die Anklagebehörde. Die Ermittlungen wegen Mordes seien noch nicht abgeschlossen, sagte Friedrich Köhl, der Sprecher der Staatsanwaltschaft Korneuburg, zur APA.

(APA/Red)

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