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Bluthochdruck, Diabetes & Co.: Nicht jeder zählt zur Corona-Risikogruppe

Nicht alle Personen mit Bluthochdruck zählen automatisch zur Risikogruppe.
Nicht alle Personen mit Bluthochdruck zählen automatisch zur Risikogruppe. ©APA/BARBARA GINDL (Sujet)
Wenn man unter Bluthochdruck leidet oder Diabetes hat, gehört man nicht automatisch zur Corona-Risikogruppe. Der Hausarzt sollte im Zweifelsfall die letzte Entscheidung treffen.
Krankenkassen identifizieren Risikogruppen
Dienstfreistellung für Risikogruppen

Nach Experten-Ansicht fallen nicht automatisch alle Personen mit Diabetes oder Bluthochdruck in die Kategorie der Risikopatienten, die verpflichtend in Home Office geschickt oder dienstfrei gestellt werden sollen, wie das Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) angekündigt hat.

Wie der Mediziner Heinz Burgmann, der den Gesundheitsmister berät, erläuterte, müsse ein individuelles Risiko für jeden einzelnen Patienten erstellt werden.

Einstufung als Risikopatient: Hausarzt trifft letzte Entscheidung

Wie auch schon Anschober angekündigt hat, betonte auch Burgmann, am Freitag im Ö1-"Mittagsjournal", dass der Hausarzt die letzte Entscheidung treffen solle, weil dieser den Patienten am besten kenne. Ein Kriterienkatalog werde derzeit erstellt.

Der Arzt betonte aber, dass nicht zwingend jeder Diabetiker zwingend freigestellt werden müsse, wenn er gut eingestellt sei und keine Beschwerden habe. Auch wenn der Bluthochdruck gut eingestellt ist, habe es keinen Sinn, einen Patienten zwingend zu Hause zu halten. Wenn aber jemand eine Lungen- oder eine Herzerkrankung schon habe, dann müsse man diese Person von einer Infektion schützen.

Krankenkassen identifizeren Risikogruppen

Anschober hatte schon am Donnerstag klargestellt, dass es in erster Linie um Personen mit einer "drastischen Verringerung des Immunabwehrsystems" gehe. Das könne eine Krebserkrankung oder schwere Diabetes sein, "das wird jetzt im Augenblick abgegrenzt". Betroffene sollen dann von den Sozialversicherungsträgern Empfehlungen erhalten.

Wer tatsächlich freigestellt oder verpflichtet ins Home Office wechseln muss, "ist am Ende auch eine Frage der medizinischen Bewertung des niedergelassenen Arztes vor Ort", betonte auch der Gesundheitsminister.

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(APA/Red)

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