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Bis wann die Dienstfreistellung von Risikogruppen ermöglicht wird

"Die Impfung ist der Weg aus der Pandemie", meinte Martin Kocher in einer Aussendung.
"Die Impfung ist der Weg aus der Pandemie", meinte Martin Kocher in einer Aussendung. ©APA/Barbara Gindl (Symbolbild)
Die Dienstfreistellung von Risikogruppen wird durch eine neue Verodnung bis Ende März des nächsten Jahres ermöglicht, denn die bisher gültige Verordnung läuft mit dem kommenden Dienstag aus.

Für die Freistellung ab 15. Dezember ist ein neuerliches ärztliches Attest erforderlich, das sich betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beim behandelnden Arzt ausstellen lassen können. Eine Dienstfreistellung erfolgt nun, wenn etwa eine Impfung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist.

"Impfung ist der Weg aus der Pandemie"

"Wichtig ist, dass die Impfung ab sofort eine stärkere Berücksichtigung bei der Freistellung erfährt. Die Impfung ist der Weg aus der Pandemie und auch für viele Angehörige der Risikogruppe dringend empfohlen", betonte Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) am Sonntag in einer Aussendung. Arbeitgeber können eine Überprüfung des Risiko-Attests von den Betroffenen verlangen und haben zunächst die Möglichkeit von Homeoffice oder anderen Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz zu prüfen. Falls keine Adaptierung der Schutzstandards am Arbeitsplatz möglich ist, kann der betroffene Beschäftigte bezahlt freigestellt werden.

Schutz von vulnerablen Gruppen

Mit der neuen Regelung der Risikogruppenfreistellung sollen vulnerable Gruppen weiterhin geschützt werden. Personen mit Vorerkrankungen erhalten so die Möglichkeit ins Homeoffice zu wechseln oder bezahlt freigestellt zu werden, erläuterte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne). Im Fall einer Freistellung erhalten Arbeitgeber wie bisher die Entgeltkosten zu 100 Prozent ersetzt.

Die Freistellungsregelung für Risikogruppen wurde im Mai 2020 zum Schutz von Erwerbstätigen beschlossen, die bedingt durch die Corona-Pandemie einem erhöhten Gesundheitsrisiko ausgesetzt sind. Während der Sommermonate kam es zu einem Aussetzen der Risikogruppen-Regelung, die jedoch zuletzt reaktiviert und nun in einer gemeinsamen Verordnung von Arbeits- und Gesundheitsministerium an den Impffortschritt angepasst wurde, heißt es in der Aussendung.

(APA/Red)

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