Bezirksgericht Purkersdorf-Hietzing wird wegen rechtlicher Bedenken abgeblasen

Im Justizausschuss des Nationalrats wird am Montag die Zusammenlegung des örtlichen Bezirksgerichts mit jenem von Wien-Hietzing abgeblasen. Als Grund werden verschiedene rechtliche Bedenken angeführt.
Zusammenlegung war geplant
Eigentlich war die Zusammenlegung bereits beschlossene Sache, schon 2012 hatte das länderübergreifende Vorhaben – nur gegen die Stimmen der FPÖ – den Nationalrat passiert. Die damalige Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) empfand dies als “richtungsweisend”, und auch Niederösterreichs Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP) erteilte dem Vorhaben zusammen mit mehreren weiteren Zusammenlegungen in seinem Bundesland seinen Sanktus.
Dann wurde es allerdings kompliziert. Es mussten verschiedene verfassungsrechtliche Fragestellungen rund um Sprengel- und Bezirksgrenzen geklärt werden, was das Inkrafttreten bis 1. Juli 2016 hinausschob. Als dies erledigt war, kamen neue Bedenken auf, die sich – untermauert durch die Expertise des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt – nicht ausräumen ließen.
Vermutungen über die Motive
Die Regelung laufe nämlich auf eine “wechselseitige Einschränkung der Organisationshoheit der beteiligten Länder im Bereich der allgemeinen staatlichen Verwaltung hinaus, die äußerst ungewöhnlich und bedenklich wäre”, wie es in der Begründung des nunmehrigen rot-schwarzen Ausschussantrags zur Aufhebung der Gerichtsorganisationsnovelle Wien-Niederösterreich heißt. Schwierigkeiten machen auch die unterschiedlichen Rechtsquellen (NÖ: Verordnung; Wien: Bundesgesetz) zur Schaffung des einzigen bundesländerübergreifenden Gerichtssprengels.
Hinter vorgehaltener Hand werden allerdings auch andere Motive vermutet, die mit dem Hauptwohnsitz einflussreicher justizpolitischer Akteure in Zusammenhang stehen könnten. Offiziell wurde dies gegenüber der APA empört zurückwiesen.
(APA)