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Betrug mit Diätpillen: Urteil gegen 44-Jährige

Gegen den erstangeklagten 50 Jahre alten Ehemann wird im Oktober weiterverhandelt.
Gegen den erstangeklagten 50 Jahre alten Ehemann wird im Oktober weiterverhandelt. ©APA (Sujet)
Gemeinsam mit ihrem Ehemann betrieb eine 44-Jährige Etikettenschwindel mit Diätpillen. Nun wurde sie zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt.
Prozess erneut vertagt
Ehepaar betrieb Schwindel mit Diätpillen

Am Wiener Landesgericht für Strafsachen ist eine 44-Jährige am Dienstagnachmittag wegen Betrugs und Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Sie hatte gemeinsam mit ihrem Ehemann Diätpillen verkauft und dabei laut Anklage Etikettenschwindel betrieben.

Etikettenschwindel mit Diätpillen: Bedingte Haft für 44-Jährige

Die Kapseln wurden als reine Naturprodukte ausgewiesen, die vorgeblich ausschließlich pflanzliche Inhaltsstoffe - Grüner Tee, Rosmarin, Fenchel, Heidekraut, Himbeere und Koriander - enthielten. Wie jedoch eine chemische Analyse ergab, war den Pillen neben künstlichen Duftstoffen auch Phenolphthalein beigemengt, das früher als Abführmittel verwendet wurde und in dieser Funktion inzwischen nicht mehr gebräuchlich ist, weil es Magen-Darm-Beschwerden verursachen kann.

Sie habe das nicht gewusst, als sie auf Wunsch ihres Mannes in den Handel mit den Pillen einstieg, die unter anderem über Amazon vertrieben wurden, hatte die 44-Jährige beim Prozessauftakt Ende Juni erklärt: "Ich habe selber 2014, 2015 diese Form von Diät gemacht. Ich habe damit abgenommen." In weiterer Folge habe ihr Mann in Österreich den Handel mit den Kapseln und einer angeblich ebenfalls gewichtsreduzierenden Teemischung aufgezogen, die er aus Frankreich und Belgien bezog. Sie habe "die Produkte eingepackt und weitergegeben, wenn er nicht anwesend war" und sich um Werbung in ihrem Bekanntenkreis gekümmert.

Weitere Verhandlungen gegen angeklagten Ehemann

Gegen den erstangeklagten 50 Jahre alten Ehemann wird im Oktober weiterverhandelt. In seinem Fall sind ergänzende Beweisaufnahmen erforderlich. Gegen den Mann läuft im Zusammenhang mit den falsch deklarierten Pillen auch in Deutschland ein Ermittlungsverfahren. Über 700 deutsche Abnehmer sollen sich mit den gegenständlichen Pillen beliefern haben lassen. Für eine Packung mit 30 Kapseln hatten die Käufer in der Regel 50 Euro bezahlt.

(APA/Red)

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