Die Beschlagnahmung von Privatvermögen muslimischer Personen oder Vereine im Zuge der Operation Luxor ist vom Oberlandesgericht (OLG) teilweise aufgehoben worden, bestätigte die Staatsanwaltschaft Graz am Mittwoch Medienberichte. In zehn Fällen wurden die vom Grazer Straflandesgericht ausgestellten Beschlüsse für nichtig erklärt. Auf die Ermittlungen der Anklagebehörde gegen rund 70 Verdächtige hat das aber keinen Einfluss, betonte Staatsanwaltssprecher Christian Kroschl.
Beschlagnahmungen teilweise nach Operation Luxor aufgehoben
"Wir haben die Sicherstellung angeordnet, die Beschlagnahmung macht das Gericht", erklärte Kroschl gegenüber der APA. Die Beschlüsse seien nicht allein von der Staatsanwaltschaft gemacht worden "da war ein unabhängiges Gericht zwischengeschaltet". Dass das OLG die Beschlüsse aufgehoben habe, bedeute nur, "dass es keine Hinweise darauf gibt, dass Vermögenswerte aus terroristischen Handlungen stammen". Auf die Ermittlungen habe das keine Auswirkungen. Der Fall sei durch die ungeheuere Datenmenge - 200 Terabyte - sehr kompliziert, außerdem müsse Vieles erst übersetzt werden, schilderte der Sprecher.
Razzien in Graz und Wien im November 2020 rechtswidrig
Das Oberlandesgericht hatte nach Beschwerden der Verdächtigen bereits entschieden, dass Razzien in Graz und Wien im November 2020 rechtswidrig gewesen seien. Gegen die damals ausgeforschten Personen und Vereine wird weiterhin wegen des Verdachts der Beteiligung an einer terroristischen Organisation und Terrorfinanzierung ermittelt. Das Verfahren gegen eine Person wurde bisher eingestellt, dagegen hat die Staatsanwaltschaft aber berufen.
(APA/Red)