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Baby wurde Eissalonbesitzerin Estibaliz C. aus medizinischen Gründen genommen

Aus medizinischen Gründen soll Estibaliz C. ihr Kind genommen worden sein
Aus medizinischen Gründen soll Estibaliz C. ihr Kind genommen worden sein ©APA
Dass der mutmaßlichen Doppelmörderin Estibaliz C. gleich nach der Geburt ihr Sohn abgenommen wurde, soll wegen des Kaiserschnitts nötig gewesen sein. Rechtliche Gründe hatte es nicht. Estis Anwalt fürchtet nun eine doppelte Traumatisierung. Das Baby darf jetzt zum Vater, die Mutter ist bereits wieder inhaftiert.
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In der Nacht auf Mittwoch brachte die des Doppelmords verdächtige Eissalonbesitzerin Estibaliz C. im Kaiser-Franz-Josef-Spital (KFJ) ihren Sohn zur Welt, den sie nicht einmal kurz halten durfte. Dass ihr das Baby unmittelbar nach der Niederkunft abgenommen wurde, hatte jüngsten Informationen zufolge medizinische Gründe.

Kind darf zum Vater

Da es sich um eine Kaiserschnitt-Geburt handelte, kam der Kleine unverzüglich ins Preyer’sche Kinderspital, wo es im Unterschied zum KFJ eine kinderfachärztliche Abteilung gibt. Die 32-Jährige kehrt dagegen noch am Freitag ins Gefängnis zurück. Der Kindesvater kann nach Angaben des Jugendamtes den Säugling ab sofort mit nach Hause nehmen.

Wie die Kommunikationschefin des Wiener Krankenanstaltenverbunds (KAV), Andrea Danmayr, am Freitag betonte, ist es üblich, Neugeborene nach einer Sectio umgehend auf einer dafür eingerichteten Abteilung eingehend zu untersuchen und durchzuchecken. Da das Preyer’sche Kinderspital organisationsmäßig mit dem KFJ eine Einheit bildet – nämlich das Sozialmedizinische Zentrum Süd -, wurde der Sohn von Estibaliz C. dorthin verlegt. “So konnte für das Kind die beste medizinische Versorgung gewährleistet werden”, erklärte Danmayr.

Anwalt: “Mutter und Kind traumatisiert”

Werner Tomanek, einer der beiden Verteidiger der Eissalon-Besitzerin, hält seine Mandantin dessen ungeachtet für “traumatisiert. Und sicher ist auch das Kind traumatisiert”, wie er betonte. Die Frau habe sich vor dem Kaiserschnitt keine Vollnarkose, sondern nur einen sogenannten Kreuzstich geben lassen, um bei Bewusstsein zu bleiben und die Geburt des Kindes mitverfolgen zu können. Statt es danach in den Armen halten zu können, habe man es ihr sofort weggenommen.

Wie die KAV-Sprecherin – abstrahiert vom konkreten Fall – betonte, wird grundsätzlich die Art und Weise einer Entbindung im Vorfeld mit der Patientin besprochen und stets auf die von ihr gewählte Weise durchgeführt. Daran habe man sich auch bei Estibaliz C. gehalten.

“Esti” wieder im Gefängnis

Die Spanierin wird nach der Geburt ihres Sohnes noch am Freitagnachmittag in die Justizanstalt Wien-Josefstadt zurückkehren, wo sie sich wegen Doppelmord-Verdachts in U-Haft befindet. Aus medizinischer Sicht sei es nicht mehr notwendig, die 32-Jährige länger im Kaiser-Franz-Josef-Spital zu betreuen.

Sie wird vorerst allerdings nicht jene Zelle beziehen, in der sie sich seit vergangenem Juni befunden hat, weil sie ihren Ex-Mann und später ihren Ex-Liebhaber getötet, zerstückelt und die Leichenteile im Keller ihres Eissalons “Schleckeria” in Wien-Meidling einbetoniert haben soll. Sie bekommt zunächst einen Platz auf der Krankenstation, wo eine adäquate medizinische Versorgung der nach der Niederkunft Geschwächten gewährleistet ist.

Baby bei Estibaliz C. nicht sicher?

Die 32-jährige Frau soll sich laut ihren Anwälten im Moment in einem psychisch angeschlagenen Zustand befinden. Der Evangelische Gefängnisseelsorger der Justizanstalt Wien-Josefstadt, zu dem sie ein Vertrauensverhältnis aufgebaut hat, hat sie bereits besucht und mit ihr ein längeres Gespräch geführt. Auch die geplante und mittlerweile genehmigte Hochzeit mit ihrem Lebensgefährten Roland R. dürfte sich verzögern, da dafür noch Dokumente aus Spanien benötigt werden.

Fest steht inzwischen, dass es eine eindeutige Weisung der Justiz gegeben hat, das Neugeborene nicht in der Obhut der Mutter zu belassen, da – so die Mitteilung – “die Sicherheit des Kindes in der Obhut der Mutter nicht gewährleistet werden kann”. Da sich Estibaliz C. auch im Spital formal in U-Haft befindet, hätte sich das KFJ in jedem Fall daran zu halten gehabt. Das Jugendamt (MA 11) hatte  bereits am Mittwoch versichert, man habe sich mit Estibaliz C. und ihrem Freund und Kindsvater Roland R. lange vor dem Geburtstermin darauf geeinigt, dass das Kind beim Vater aufwachsen soll.

Stillen wäre kein Problem gewesen

Damit soll der Behörde zufolge sichergestellt werden, dass Estibaliz C. das Kind nicht auf Dauer in die Strafanstalt mitnimmt. “Wir haben nie gesagt, dass sie das Baby nicht im Arm halten darf”, betonte Herta Staffa, die Sprecherin des Jugendamts, und dementierte, dass die MA 11 sich für eine Trennung unmittelbar nach der Geburt ausgesprochen habe.

Der Behörde sei es darum gegangen, dass der Vater die Obsorge erhält, aus ihrer Sicht hätte nichts dagegen gesprochen, dass Estibaliz C. das Kind einige Tage lang stille. Laut Staffa spricht “von uns aus nichts dagegen”, dass der Kindesvater den Säugling “ab sofort” mit nach Hause nimmt. Er müsse dies lediglich mit dem Krankenhaus absprechen, vonseiten des Jugendamtes ginge es jedenfalls in Ordnung.

Treffen nur nach Bewilligung

Künftige Treffen zwischen Mutter und Kind sind von der Staatsanwaltschaft zu bewilligen – und zwar, wie deren Sprecherin Michaela Schnell erläuterte, im Rahmen der Besuchsbewilligung für den Vater. Entschieden werde darüber, sobald ein solches Begehren vorliegt. “Ich kann mir nicht vorstellen, dass das nicht bewilligt wird. Aber ich will der zuständigen Kollegin nicht vorgreifen”, so Schnell über Estibaliz’ Chancen, ihr Baby zu sehen.

(apa)

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