Die Obsorge soll vom Vater des Kindes übernommen werden, der laut Jugendamt am Donnerstag mit Behördenwegen beschäftigt war, ehe noch heute über die praktische Vorgangsweise beraten wird. Der 47-Jährige muss als nicht mit der Mutter verheirateter Papa die Vaterschaft erst formal anerkennen. Geplant ist, so Sprecherin der Behörde, dass er seinen Sohn so rasch wie möglich zu sich nimmt. In einem weiteren Schritt muss der 47-Jährige beim Pflegschaftsgericht einen Antrag auf Zuteilung der Obsorge stellen.
Vater möchte mit Estis Sohn nicht in Wien wohnen
Ob diesem Antrag stattgegeben wird, entscheidet dieses Gericht, wobei dies theoretisch mehrere Monate in Anspruch nehmen kann. Im Fall, dass die Mutter die Obsorge beantragen sollte, habe der Richter die Möglichkeit, Gutachten einzuholen, sagte Jugendamtssprecherin Staffa. Als Beispiele führte sie psychologische oder psychiatrische Stellungnahmen an. Die Entscheidung werde voraussichtlich nicht von einem Wiener Pflegschaftsgericht getroffen, da der Vater des Buben wahrscheinlich in einem anderen Bundesland leben werde. Zum künftigen Wohnort gibt die Behörde auf Wunsch des 47-Jährigen keine Auskunft. Das vorläufig obsorgeberechtigte Jugendamt wird auch darauf achten, dass das Kind nicht medial zur Schau gestellt wird, “so wie wir das grundsätzlich bei Kindern machen”, sagte Staffa.