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Autofahrer in Wien-Favoriten niedergeschossen: Zehn Jahre Haft

Der 21-Jährige wurde zu zehn Jahren Haft verurteilt.
Der 21-Jährige wurde zu zehn Jahren Haft verurteilt. ©APA/Helmut Fohringer (Themenbild)
Heute musste sich ein 21-Jähriger vor Gericht verantworten, der im vergangenen Jahr einen gegnerischen Autofahrer niedergeschossen hatte. Der junge Mann wurde zu zehn Jahren Haft verurteilt.
Bilder vom Tatort
Schüsse in Wien-Favoriten
War geringes Tempo der Auslöser?

Ein 21-jähriger Mann, der am 15. August 2018 in Wien-Favoriten einen gegnerischen Autofahrer niedergeschossen und lebensgefährlich verletzt hatte, ist am Dienstagabend am Landesgericht für Strafsachen wegen versuchten Mordes schuldig erkannt worden. Ein Schwurgericht (Vorsitz: Sonja Weis) verhängte über den bisher Unbescholtenen eine zehnjährige Freiheitsstrafe.

Wie Gerichtssprecherin Christina Salzborn mitteilte, ist das Urteil nicht rechtskräftig. Der gebürtige Serbe erbat Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab.

Mordversuch im Straßenverkehr in Wien: 21-Jähriger plädierte auf Notwehr

Mit Notwehr hat sich ein 21-jähriger Mann am Dienstag am Landesgericht verantwortet, der nach einem Streit im Straßenverkehr in Wien-Favoriten zu einer Pistole gegriffen und auf seinen Kontrahenten geschossen hatte. Dieser – ein 27 Jahre alter Tschetschene – wurde vier Mal getroffen und lebensgefährlich verletzt. Mit dem Urteil im Prozess um versuchten Mord war nicht vor 19.00 Uhr zu rechnen.

Der groß gewachsene, durchtrainiert wirkende Angeklagte, der in seiner Freizeit Kampfsport betreibt, war am 15. August 2018 mit dem Auto seiner Großmutter unterwegs, nachdem er in deren Wohnung die Blumen gegossen hatte. Danach hatte er sich mit einem Bekannten auf ein Eis getroffen. Als er diesen heimbringen wollte, bemerkte er, dass er dem ihm folgenden Fahrzeug offenbar zu langsam unterwegs war. Dessen Lenker hupte mehrfach, fuhr wiederholt knapp auf, ließ auch die Lichthupe aufleuchten.

Situation eskalierte in Wien-Favoriten

An der Kreuzung Leibnizgasse – Davidgasse eskalierte die Situation, als die beiden Fahrzeuge bei Rotlicht Spur an Spur nebeneinander zu stehen kamen. Beide Lenker stiegen aus, wobei der 21-Jährige plötzlich eine Pistole zog und feuerte.

Wie später ermittelt wurde, gab der gebürtige Serbe insgesamt elf Schüsse ab. Der erste traf seinen Kontrahenten am linken Unterschenkel, der zweite am linken Oberschenkel. Der Angeschossene wollte sich nach einem weiteren Treffer in sein Auto retten, worauf ihm der 21-Jährige noch einen Schuss ins Gesäß verpasste. Dieses Projektil bewirkte eine lebensgefährliche Verletzung, da es den Darm beschädigte. Der Tschetschene musste drei Wochen im Spital verbringen, eine Woche wurde er intensivmedizinisch behandelt.

Der Angeklagte hatte die Waffe auch auf den Beifahrer des 27-Jährigen gerichtet, der ebenfalls ausgestiegen war. Dieser konnte sich rechtzeitig hinter dem Pkw in Deckung bringen, so dass die Kugeln nur Lackschäden zur Folge hatten.

Der bisher unbescholtene Schütze machte vor einem Schwurgericht (Vorsitz: Sonja Weis) Notwehr geltend. Schon im Rückspiegel habe er wahrgenommen, wie der andere Autofahrer ihm mit Halsabschneid-Bewegungen drohte. Er habe “damit gerechnet, dass sie mir hinten reinfahren. Ich habe Angst gehabt”. An der Kreuzung sei der andere Lenker aus seinem Pkw gestiegen und habe ihn wutschnaubend angesteuert. Da sei er “in Panik geraten” und habe ebenfalls das Fahrzeug verlassen, wobei er sich mit einer im Auto befindlichen Pistole bewaffnete, gab der Angeklagte zu Protokoll.

Zeugen wurden zur Bluttat befragt

Sein Gegenüber habe “tschetschenisch ausgeschaut”, er selbst habe damals unter Knieproblemen und einem beim Boxtraining gebrochenen Mittelhandknochen gelitten. Daher habe er die Pistole zu seiner Sicherheit mit aus dem Auto genommen. Der Tschetschene sei mit den Worten “Ich bring dich um, ich bring dich um” auf ihn losgegangen: “Er hat auch etwas in der Hand gehalten, was wie eine Waffe ausgeschaut hat.” Er habe darauf seine Waffe gehoben und “Stehenbleiben oder ich schieße” gerufen, was den Kontrahenten nicht beeindruckt hätte. Da habe er “auf den Boden gezielt” und abgedrückt: “Direkt auf seinen Körper habe ich nie gezielt.”

Der 21-Jährige behauptete, er habe gar nicht bemerkt, dass der 27-Jährige mehrfach getroffen wurde und stark blutete. Auf die Frage der Richterin, wie er sich die Treffer erkläre, wenn er ausschließlich Richtung Boden gefeuert hätte, erwiderte der Mann: “Kann sein, dass ich die Waffe verzogen habe. Mein Mittelhandknochen war gebrochen. Ich habe die Waffe nicht richtig halten können.”

Dem widersprachen der Angeschossene und zwei unbeteiligte Zeugen der Bluttat. Der 27 Jahre alte Tschetschene räumte ein, er habe sich über den langsam vor ihm fahrenden Pkw-Lenker geärgert und diesen angehupt. Bedroht habe er diesen aber zu keinem Zeitpunkt, schon gar nicht sei er bewaffnet gewesen.

Zehn Jahre Haft nach Mordversuch im Straßenverkehr

Vielmehr habe ihm der 21-Jährige an der Kreuzung bei geöffnetem Seitenfenster “Komm raus” zugerufen. Dieser Aufforderung sei er gefolgt. Da habe der andere schon die Schusswaffe auf ihn gerichtet: “Ich hab’ gedacht, er macht Spaß. Dann hat er angefangen zu schießen.”

Nacheinander zählte der 27-Jährige die erlittenen Treffer auf, wobei er die Narben zum Teil dem Gericht präsentierte, indem er sich das linke Hosenbein hochkrempelte und auf den Durchschuss am Unterschenkel verwies. Auf die Verantwortung des Angeklagten angesprochen, bemerkte er: “Wie soll ich ihm Angst machen, wenn er gleich mit einer Waffe vor mir steht? Es war kein Streit.”

Ein Ehepaar, das zufällig Zeuge der Schießerei wurde, bestätigte, beim Angeschossenen keine Waffe gesehen zu haben. Dieser habe dem Angeklagten zwar lautstark etwas zugerufen, dabei aber nicht sonderlich bedrohlich gewirkt. Nach den Schüssen sei Panik ausgebrochen, im Tatortbereich aufhältige Kinder hätten zu weinen begonnen, Passanten wären Hals über Kopf davongelaufen bzw. in Deckung gegangen.

(APA/Red)

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