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"Auslieferung" von Ex-Kanzler Kurz beantragt

Gegen Kurz wird wegen Untreue und Bestechlichkeit ermittelt.
Gegen Kurz wird wegen Untreue und Bestechlichkeit ermittelt. ©REUTERS
Die WKStA hat die "Auslieferung" von ÖVP-Klubobmann Sebastian Kurz beantragt, um die Ermittlungen wegen Untreue und Bestechlichkeit in der neuen Inseratenaffäre fortsetzen zu können.
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Kaum angelobt, ist Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) nach Informationen der APA schon mit einem "Auslieferungsantrag" der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft konfrontiert.

Formal wird der Nationalrat ersucht, dass die Ermittlungen gegen den nunmehrigen VP-Klubobmann fortgesetzt werden können.

ÖVP über raschen "Auslieferungsantrag" erfreut

Aus dem ÖVP-Klub hieß es dazu Donnerstagabend auf APA-Anfrage, dass man das Begehren nicht nur unterstütze, sondern auch froh darüber sei, dass dieses so rasch eingebracht worden sei. Dadurch werde es zügig die Möglichkeit geben, die Vorwürfe gegen Kurz zu widerlegen.

Die Erlaubnis zur Fortsetzung der Ermittlungen wird wohl schon in einer der kommenden Plenarsitzungen gegeben werden, da Kurz zum Zeitpunkt der Vorwürfe kein Abgeordneter war und damit kein Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Mandatar bestehen kann.

Ermittlungen gegen Kurz wegen Untreue und Bestechlichkeit

Ermittelt wird gegen den früheren Regierungschef wegen Untreue und Bestechlichkeit in der neuen Inseratenaffäre. Dazu gibt es Ermittlungen wegen falscher Zeugenaussage im U-Ausschuss. Kurz bestreitet alle Vorwürfe vehement.

Kurz dürfte im November-Plenum ausgeliefert werden

Geht es nach den Usancen des Parlaments, dürfte Kurz im November ausgeliefert werden. Die nächste Plenarsitzung ist nämlich für den 16. November angesetzt. Usus ist, dass der Immunitätsausschuss unmittelbar davor zusammenkommt.

Bei der Parlamentsdirektion wollte man das auf Anfrage offiziell nicht bestätigen, allgemein hieß es jedoch, dass in derartigen Fällen nach der Verständigung des betroffenen Abgeordneten der Nationalratspräsident den Immunitätsausschuss damit befasst.

Dabei entspreche es den Usancen, dass das behördliche Verlangen vom Immunitätsausschuss rechtzeitig bis zum kommenden Plenum behandelt wird, was in diesem Fall der Auftakt der Budgetwoche ab 16. November wäre, sofern es bis dahin zu keiner Sondersitzung kommt. Jedenfalls muss bei Auslieferungsbegehren innerhalb einer Frist von acht Wochen eine Entscheidung des Nationalrates getroffen werden.

(APA/Red)

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