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Ausfallsbonus auch für Privatzimmervermieter: Antrag ab sofort möglich

Nun können sich auch private Zimmervermieter staatliche Coronahilfen in Form des Ausfallsbonus holen
Nun können sich auch private Zimmervermieter staatliche Coronahilfen in Form des Ausfallsbonus holen ©APA/GEORG HOCHMUTH (Sujet)
Auch private Zimmervermieter können sich nun staatliche Coronahilfen in Form des Ausfallsbonus holen. Die staatliche Hilfe für Kleinvermieter von Gästezimmern und Ferienwohnungen ist ab sofort beantragbar.
Tourismusbranche will Planungssicherheit
Ausfallsbonus auch für Kleinvermieter

Bis dato war es kleinen Beherbergungsanbietern mit weniger als 10 Betten im eigenen Haushalt nicht möglich, sich staatliche Coronahilfen in Form des Ausfallsbonus zu holen. Das betrifft beispielsweise auch viele Betriebe, die Gästezimmer und Ferienwohnungen für Urlaub am Bauernhof anbieten, sowie Almausschankbetriebe und Buschenschanken. Die Abwicklung erfolgt über das Landwirtschafts- und Tourismusministerium.

Umsatzausfall von 40 Prozent muss für Antrag vorliegen

"Ab heute können Anträge bei der Agrarmarkt Austria (AMA) gestellt werden", machte Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) am Montag auf den Antragsstart aufmerksam. Um staatliche Hilfe zu bekommen, muss mindestens ein Umsatzausfall von 40 Prozent vorliegen.

Der Ausfallsbonus beträgt 15 Prozent des ermittelten Umsatzausfalls. Für die Monate März und April wird der Zuschuss auf 30 Prozent verdoppelt. Die Privatvermieter erhalten einen Zusatzbonus von 10 Prozent Zuschuss, weil sie bisher von diesen Hilfen ausgenommen waren. "Seit Monaten fehlt zahlreichen Zimmervermietern die Geschäftsgrundlage", räumte Köstinger ein.

FPÖ-Kritik an Kleinvermieter-Neuregelung: "Nicht ausreichend"

Von der FPÖ kam bereits im Vorfeld der Neuregelung Kritik: Die Entschädigung sei "bei weitem nicht ausreichend, weil diese Betriebe bis zum heutigen Tag keinen Cent bekommen haben - das ist eine massive Benachteiligung", hielt der freiheitliche Tourismussprecher Gerald Hauser kürzlich in einer Aussendung fest.

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(APA/Red)

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