In Wien hat man sich am Donnerstag abwartend in Bezug auf den Gesetzesentwurf zum Ausbau der Kinderbetreuung gezeigt. Die Forderungen der SPÖ-geführten Bundesländer seien nur teilweise übernommen worden, sagte eine Sprecherin von Bildungsstadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ). “Wir gehen davon aus, dass im Begutachtungsverfahren die offenen Punkte berücksichtigt werden, so wie es vom Bund zugesagt war.”
Wien sieht Forderungen bei Kinderbetreuung nur teilweise übernommen
Der geforderte flexible Mitteleinsatz findet sich im Entwurf zur neuen 15a-Vereinbarung wieder. Auch dass es keine Sanktionen bei Nicht-Erreichen der Zielvorgaben geben soll, wurde berücksichtigt. Die von Wien geforderten Verwaltungsvereinfachungen seien teilweise übernommen worden, sagte die Sprecherin zur APA.
Nicht entsprochen wurde dagegen der gewünschten Vorgangsweise beim Kopftuch analog dem Wertekatalog, der keine Verwaltungsstrafen vorsieht. Laut dem Gesetzesentwurf, der nun in Begutachtung gegangen ist, sind die Länder zu Sanktionen verpflichtet, wenn gegen das Verbot verstoßen wird, wobei als Ultima Ratio Verwaltungsstrafen drohen.
(APA/Red)