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Arbeitslosenbonus nur unter gewissen Voraussetzungen

Für den einmaligen Bonus muss man zwischen Mai und August 60 Tage lang arbeitslos gewesen sein.
Für den einmaligen Bonus muss man zwischen Mai und August 60 Tage lang arbeitslos gewesen sein. ©APA (Sujet)
Die Regierung hat den Begutachtungsentwurf für den Bonus zur Arbeitslosenleistung vorgelegt. Bei den Voraussetzungen für eine Auszahlung hat sich nun doch noch etwas geändert.
450 Euro für Arbeitslose

Zwar ist die Voraussetzung für den Bezug weiter zwei Monate Arbeitslosigkeit, jedoch nicht wie ursprünglich avisiert zwischen Juli und September sondern zwischen Mai und August.

Arbeitslosenbonus: 60 Tage ohne Job als Voraussetzung

Laut Begutachtungsentwurf muss in dieser Periode mindestens 60 Tage Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezogen worden sein. Unterbrechungen durch kurzfristige Beschäftigungen oder Krankenstände schaden dabei nicht. Es muss nur die Gesamtzahl der Tage im vorgegebenen Zeitraum passen. Tage, für die der Leistungsbezug gesperrt wurde, zählen freilich nicht.

Familienbonus zusätzlich zur Familienbeihilfe

Unkompliziert gestaltet ist der Bonus von 360 Euro pro Kind für Familien. Diese Einmalzahlung soll zusätzlich zur Familienbeihilfe und dem Schulstartgeld für den September 2020 ausgezahlt werden - und das automatisch, ein Antrag ist also nicht notwendig. Die umstrittene Indexierung der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder wird auch hier angewendet.

Verlängert werden kann gemäß dem Gesetzesantrag die Bildungskarenz bzw. Bildungsteilzeit und zwar dann, wenn das Bildungsziel wegen Coronabedingter Maßnahmen nicht erreicht werden konnte. Dieser Zeitraum, in dem die Voraussetzungen nicht erfüllt werden konnten, wird quasi angestoppelt. Die betroffenen Bezieher haben dem Arbeitsmarktservice entsprechende Nachweise in Form von Bestätigungen des jeweiligen Ausbildungsträgers vorzulegen. Die bloße Umstellung von Präsenzveranstaltungen auf Online-Learning rechtfertigt allerdings laut Erläuterungen zum Gesetz keine Verlängerung, wenn das Lernziel auch so erreicht werden hätte können. Mehr oder weniger die gleiche Verlängerungsmöglichkeit wird für Bezieher von Fachkräftestipendien geschaffen.

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(APA/Red)

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