Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) hat am Samstagabend betont, dass die Schulen trotz der Umstellung auf Fernunterricht nicht geschlossen werden. "Es ist ja kein Schließen der Schulen. Die Pflichtschulen, genauso wie die Kindergärten, sind weiter offen", sagte Anschober in der "ZiB 2" des ORF unter Verweis auf die Ankündigung der Regierung, zwar keinen Regelunterricht anzubieten, wohl aber Betreuung und Lernhilfen in Kleingruppen.
Schulschließungen als letzte Chance
Dennoch schmerze ihn dieser Schritt, sagte Anschober. Der verschärfte Lockdown sei aber die "letzte große Chance", ein akutes Problem in den Intensivstationen zu vermeiden. Und das "erklärte Ziel" der Regierung sei, die Schulen ab 7. Dezember wieder zu öffnen.
Die Situation in den Intensivstationen wird laut Anschober auch mit ausschlaggebend für die Beendigung des Lockdown sein. "Der Zulauf zu den Intensivstationen muss geringer sein als der Abgang." Außerdem müsse der Reproduktionsfaktor massiv sinken - von aktuell 1,2 auf deutlich unter eins. Dies würde bedeuten, dass jeder Infizierte nur noch weniger als eine weitere Person ansteckt.
An Sonderschulen weiter Präsenzunterricht
An den Sonderschulen wird es auch in den kommenden drei Wochen Präsenzunterricht geben. Diese Ausnahme von der generellen Umstellung auf Distance Learning ab Dienstag wird in einem Schreiben des Bildungsministeriums an die Direktoren bzw. einer Verordnung festgehalten. Ebenfalls verordnet wurde für alle Schulen ab sofort eine Maskenpflicht im gesamten Schulgebäude - nur an Volks- und Sonderschulen gibt es noch Ausnahmen für das eigene Klassenzimmer.
An Sonderschulen ist ein Umstellen auf Fernunterricht aufgrund der Einschränkungen der Schüler nur schwer möglich. Daher bleiben sie auch wie bisher im Präsenzunterricht. Schüler, die sich coronabedingt nicht in der Lage sehen oder nicht in der Lage sind, am Unterricht teilzunehmen, können aus wichtigen Gründen von diesem befreit werden.
Betreuung für alle
An den anderen Schulen gibt es ab Dienstag Betreuung und pädagogische Unterstützung: Explizit festgehalten wird, dass diese "unabhängig vom beruflichen Hintergrund der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten" in Anspruch genommen werden kann. Die Direktoren werden außerdem aufgefordert, Schüler mit speziellem Förderbedarf bzw. außerordentliche Schüler "aktiv anzusprechen und zum Schulbesuch anzuhalten, damit sie in der Zeit des Lockdowns nicht zurückfallen und den Anschluss an die Klasse nicht verlieren".
Weiteres Detail: An den ganztägigen Schulen findet auch am Nachmittag weiter Betreuung statt. Teilnehmen dürfen daran nur jene Schüler, die auch bisher dafür angemeldet waren.
Sonderbetreuungszeit durch Offenhalten der Schulen obsolet
Die Sonderbetreuungszeit für Arbeitnehmer, die minderjährige Kinder während Schulzeiten zu Hause betreuen müssen, habe sich durch das offizielle Offenhalten der Schulen auch im strengen Lockdown - wenn auch im Distance-Learning - derzeit erübrigt, hieß es heute von Arbeitgebervertretern zu APA. Dies sei die klare Rechtslage. Eine Stellungnahme des Arbeitsministeriums war kurzfristig nicht zu erhalten.
Sollte es aber zu einer Schließung der Schulen kommen, dann hätten die Eltern künftig einen Rechtsanspruch auf diese Betreuungszeit. Den Dienstgebern werden in diesem Fall die Kosten abgegolten.
(APA/red)