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Angeschossener war verurteilter Mörder: Berichte und Fotos aus Ägypten

Bei einem Einbruchsversuch wurde der verurteilte Mörder von Polizisten angeschossen.
Bei einem Einbruchsversuch wurde der verurteilte Mörder von Polizisten angeschossen. ©APA
Im November wurde jener Mann aus lebenslanger Haft entlassen, der am 23. Februar in Wien-Floridsdorf von Polizisten bei einem Einbruchsversuch angeschossen wurde. Nun wurde überprüft, ob sich der Mann an seine Auflagen hielt - unter anderem musste er nach Ägypten zurückkehren.
Komplize hatte geladene Waffe
Schüsse in Floridsdorf
Verdächtiger wegen Mordes verurteilt
Mann in Lebensgefahr
Mörder in Floridsdorf angeschossen

Der Mann, Amyn G., war unmittelbar nach seiner Entlassung wie vereinbart nach Ägypten übersiedelt und hatte nach Angaben des Landesgerichts Steyr von dort Berichte und Fotos geschickt. Amyn G. war 1992 wegen zweifachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er hatte 1987 in Hagenbrunn bei Wien einen Drogenhändler und 1989 in Maria Lanzendorf einen Gendarmen erschossen.

Verurteilter Mörder kehrte nach Österreich zurück

Im Jänner habe der 47-Jährige mitgeteilt, dass er sich für eine mehrtägige medizinische Behandlung in Österreich aufhalte und am Monatsletzten nach Ägypten zurückkehren werde , sagte der Vizepräsident des Landesgerichts, Christoph Mayer, am Mittwoch der APA und präzisierte damit einen Bericht des “Kurier”. Ob diese Behandlung tatsächlich erfolgte, sei noch nicht verifiziert, sagte Mayer. Ebenso unklar ist vorläufig noch, ob G. dann weiterhin mit der Bewährungshilfe in Kontakt stand.

Bei Einbruchsversuch in Floridsdorf angeschossen

Von Interesse ist bei Ermittlungen vor allem, was bis zum 23. Februar geschehen ist, als G. und ein Komplize offenbar bei einem Einbruchsversuch in Wien-Floridsdorf von der Polizei überrascht wurden, der 47-Jährige das Feuer auf die Beamten eröffnete und selbst getroffen wurde. Bei G. wurde auch eine Handgranate gefunden.

In Ägypten lebte und arbeitete G. bei einem Onkel, der der österreichischen Justiz vor der Entlassung seines Neffen aus der Vollzugsanstalt Garsten in einer eidesstattlichen Erklärung versichert hatte, sich um G. zu kümmern. Einem bedingt entlassenen “Lebenslänglichen” empfiehlt es sich dringend, sich an die Auflagen zu halten: Bei einem Verstoß droht der Widerruf der Entlassung – und einen weiterer Gefängnisaufenthalt von mindestens zehn Jahren. “Das ist von den Konsequenzen her sehr streng. Und Herr G. hat das gewusst”, sagte Mayer.

(APA)

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