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Angebliche Erpressung von Schutzgeld am Wiener Naschmarkt: Freispruch

Prozess um Schutzgelderpressungen am Naschmarkt Wien: Freispruch.
Prozess um Schutzgelderpressungen am Naschmarkt Wien: Freispruch. ©APA/Sujet
In einem Prozess um angebliche Schutzgelderpressung am Wiener Naschmarkt ist jetzt ein Unternehmer im Landesgericht freigesprochen worden.
Schutzgeld erpresst?

Das berichtet die Tageszeitung “Der Standard” in ihrer Samstagausgabe. Er war angeklagt, gemeinsam mit seinem untergetauchten Zwillingsbruder von zwei Lokalbesitzern am Wiener Naschmarkt Schutzgeld zu erpressen versucht zu haben.

Richterin Nicole Baczak meinte nun in der Urteilsbegründung: “Ich weiß nicht, wie ich es charmant sagen soll – die Zeugen haben alle gelogen.” Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ruhestörungen am Naschmarkt

Die Brüder, die seit 25 Jahren am Naschmarkt wohnen, sollen sich laut Anklage immer wieder über Ruhestörung von zwei Lokalbesitzern geärgert haben. So beschlossen sie der Anklage zufolge, durch Schutzgelderpressungen dem ein Ende zu setzen. Der Hauptbelastungszeuge behauptete, das Duo wollte mehrfach 200 Euro von ihm haben. Als er nicht zahlte, kam es wiederholt zu Sachbeschädigungen.

Auch mit einem Baseballschläger sei er von den beiden attackiert worden.Die anderen Zeugen schwächten vor Gericht ihre Aussagen aber teilweise stark ab.

Scheinbar zur Verleumdung abgesprochen

Schließlich wurde ein Video eines der Angeklagten präsentiert, aus dem klar hervorging, dass es keine Bedrohung gab, die Zeugen sich aber zur Verleumdung verabredeten, so “Der Standard”.

Die Richterin sagte zum Angeklagten: “Der Senat ist der Meinung, dass Sie massiv verleumdet wurden. Ich bin zu 100 Prozent überzeugt, dass die Zeugen wegen falscher Aussage strafrechtlich verfolgt werden.”

(APA)

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