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Amstetten: Lebenslange Haft nach Mord an 52-Jähriger

Der Schuldspruch ist nicht rechtskräftig.
Der Schuldspruch ist nicht rechtskräftig. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Weil er im Mai 2019 eine 52-Jährige in Amstetten ermordet hat, wurde ein 40-Jähriger nun zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Mann kommentierte das Urteil mit den Worten: "Das ist eine Lüge."
Prozess geht ins Finale
Angeklagter bestritt Vorwürfe
Mordalarm in Amstetten

Ein 40-Jähriger ist am Dienstagnachmittag in St. Pölten wegen Mordes und schweren Raubes zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Der deutsche Staatsbürger soll im Mai 2019 im Amstettner Stadtteil Greinsfurth eine 52-Jährige getötet haben. Die Hauptfrage nach Mord wurde von allen acht Geschworenen bejaht, der Schuldspruch ist nicht rechtskräftig.

52-Jährige in Amstetten getötet: Lebenslange Haft für 40-Jährigen

Die Leiche der 52-Jährigen war am späten Abend des 28. Mai vergangenen Jahres in einem Gebüsch neben dem Parkplatz des Einkaufszentrums WestSide City entdeckt worden. Der Beschuldigte wurde rund zwei Monate später festgenommen. Bei ihm wurde das Handy des Opfers gefunden, zudem wurde der Mann von DNA-Spuren u.a. an der Kleidung und am Körper des Opfers belastet.

Der Prozess war nach Anträgen von Verteidiger Michael Dohr zweimal vertagt worden. Der jüngste Beweisantrag, dem am 16. Juli stattgegeben worden war, beschäftigte sich mit einer Auswertung von Handydaten. Konkret rekonstruiert wurden bis zum vierten Verhandlungstag am Dienstag Daten eines abgängigen Mobiltelefons des Beschuldigten. Die Resultate wurden mit Spannung erwartet, letztlich lieferten sie aber keine neuen Erkenntnisse zum Aufenthaltsort des 40-Jährigen zum Tatzeitpunkt.

Angeklagter bestritt Vorwürfe vehement

Dohr bestritt bis zuletzt, dass sich sein Mandant am 28. Mai gegen 20.30 Uhr, als die 52-Jährige laut Ermittlern getötet wurde, in Greinsfurth aufgehalten hatte. Vielmehr sei der Deutsche zu diesem Zeitpunkt per Pkw auf dem Weg von Scheibbs in den Amstettner Stadtteil gewesen. "Ich war es nicht", sagte der Angeklagte selbst. "Ich war in meinem ganzen Leben noch nie gewalttätig, meine größte Waffe ist meine Stimme", führte der Beschuldigte nach den Schlussvorträgen aus.

Offen blieb im gesamten Prozessverlauf die Frage nach dem möglichen Motiv für die Bluttat. Mehrmals war die Rede davon, dass der zuletzt arbeitslose Beschuldigte knapp bei Kasse gewesen sein soll und sich mit kleineren Betrügereien finanziell über Wasser gehalten haben könnte. Der Deutsche verneinte aber stets, in Geldnot gewesen zu sein.

Staatsanwalt Leopold Bien sah jedenfalls eine erdrückende Beweislage: "Das sind keine schwachen Indizien, sondern eine Vielzahl eindeutiger Indizien." Er forderte eine lebenslange Freiheitsstrafe für den 40-Jährigen. Dieser Ansicht folgten die Geschworenen nach mehr als zweistündigen Beratungen.

Opfer wurde "bestialisch ermordet"

In Sachen Strafbemessung habe aus spezial- und generalpräventiven Gründen kein Weg an einer lebenslangen Freiheitsstrafe vorbeigeführt, erklärte die vorsitzende Richterin. Erschwerend habe sich u.a. ausgewirkt, dass der Angeklagte "besonders heimtückisch" vorgegangen sei und "das Opfer bestialisch ermordet" habe. Als mildernd wurde demnach der bis zum Tattag ordentliche Lebenswandel gewertet.

Der Beschuldigte kommentierte das Urteil bevor und während er abgeführt wurde jeweils in Richtung der Geschworenen mit den Worten: "Das ist eine Lüge." Während Staatsanwalt Bien auf Rechtsmittel verzichtete, meldete Verteidiger Dohr Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung an.

(APA/Red)

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