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Amokfahrer von Wien-Favoriten bleibt bis mindestens 6. März 2017 in U-Haft

Wiener Amokfahrer bleibt weiter in U-Haft - Flucht- und Tatbegehungsgefahr weiter aufrecht
Wiener Amokfahrer bleibt weiter in U-Haft - Flucht- und Tatbegehungsgefahr weiter aufrecht ©APA (Sujet)
Am Mittwoch hat das Landesgericht Wien die U-Haft über jenen 21-Jährigen verlängert, der am 29. September 2016 mit dem Pkw seines Vaters durch Favoriten gerast war und unter "Allahu Akbar"-Rufen versucht haben soll, Passanten zu überfahren.
Die Amokfahrt in Favoriten
Lenker verweigert Aussage
Antrag auf U-Haft
U-Haft wurde verlängert

Das teilte Gerichtssprecherin Christina Salzborn auf APA-Anfrage mit. Der Wiener mit türkischen Wurzeln verbleibt demnach bis zumindest 6. März in der Justizanstalt Josefstadt.

Flucht- und Tatbegehungsgefahr beim Wiener Amokfahrer

Bei der Haftprüfung tat sich der Richter insofern leicht, als bereits das Wiener Oberlandesgericht (OLG) eine Haftbeschwerde des Mannes abgewiesen hatte. Das OLG verwies auf Flucht- und Tatbegehungsgefahr. Diese Haftgründe kamen auch in der heutigen Haftverhandlung zum Tragen. Zudem ist bei Verdacht auf versuchten Mord – in diese Richtung wird gegen den Mann ermittelt – eine bedingt obligatorische U-Haft vorgesehen.

Tat am Tag der Verurteilung des Grazer Amokfahrers Alen R.

Der Mann war genau an jenem Tag, an dem der Grazer Amokfahrer Alen R. wegen dreifachen Mordes und 108-fachen Mordversuchs zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, angeblich gezielt auf Passanten losgefahren. Ein Mann konnte sich auf einem Zebrastreifen in der Quellenstraße nur mit einem Hechtsprung in letzter Sekunde retten. Während der Fahrt und bei der Festnahme rief der 21-Jährige laut Polizei mehrmals “Allahu Akbar” (“Gott ist groß”), weshalb von der Staatsanwaltschaft auch geprüft wird, ob möglicherweise eine terroristisch motivierte Straftat vorliegt.

(apa/red)

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