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Altach und Frastanz: Große Prozesse im Juli

Missbrauchsverfahren gegen Altacher Jugendbetreuer sowie Korkenzieher-Attacke
Missbrauchsverfahren gegen Altacher Jugendbetreuer sowie Korkenzieher-Attacke ©Stiplovsek
Am Monatsende die Hauptverhandlung gegen den Altacher Jugendbetreuer und am Monatsanfang das Verfahren um eine brutale Attacke auf einen Jugendlichen in Frastanz.
Missbrauch: Anklage gegen Jugendbetreuer
Anklage im brutalen Korkenzieher-Fall

"Aus dem Gerichtssaal" von Seff Dünser / NEUE

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Am 8. Juli haben sich fünf Angeklagte im Alter zwischen 16 und 18 Jahren in der Causa Frastanz wegen versuchten schweren Raubes und absichtlich schwerer Körperverletzung zu verantworten. Sie sollen am 22. Jänner zunächst versucht haben, einem 16-Jährigen mit vorgehaltenem Korkenzieher und Schlägen Marihuana zu rauben.

Nach dem missglückten Überfall sollen die Angeklagten mit dem 16-Jährigen nach Frastanz-Amerlügen gefahren sein. Dort, so die Anklageschrift, wurde der Jugendliche auf einem Forstweg nicht nur getreten und geschlagen, sondern der 17-jährige Erst­angeklagte hat nach Darstellung der Staatsanwaltschaft mit dem Korkenzieher auf ihn eingestochen und ihn so zusätzlich schwer verletzt. Der Schwerverletzte schleppte sich in der kalten Winternacht zu einem 650 Meter weit entfernten Wohnhaus und erhielt dort Hilfe.

Die Staatsanwaltschaft hat auch einen versuchten Raub angeklagt. Denn schon eine Woche vor den Gewalttaten sollen die Hauptverdächtigen versucht haben, einem Opfer Drogen zu rauben. Daran soll ein sechster Angeklagter beteiligt gewesen sein.

Richterin Sabrina Tagwercher hat den Schöffenprozess am 8. Juli von 8.30 bis 17 Uhr im Schwurgerichtssaal angesetzt.

Sexueller Missbrauch

Am 25. Juli, von 9.30 bis 19 Uhr, verhandelt ein Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Claudia Hagen gegen den ehemaligen Leiter des Altacher Jugendtreffs. In der Anklageschrift wird dem unbescholtenen 47-Jährigen vorgeworfen, er habe als Jugendbetreuer zwischen 2000 und 2018 sechs ihm anvertraute Buben sexuell missbraucht.

Zwei der mutmaßlichen Opfer sollen, so psychiatrische Gutachten, durch die sexuellen Übergriffe seelisch schwer verletzt worden sein. Deswegen beträgt der erhöhte Strafrahmen für den Fall eines Schuldspruchs 5 bis 15 Jahre Gefängnis.

Dem Jugendbetreuer wird unter anderem zur Last gelegt, er habe mehrere schlafende Opfer missbraucht. Und er soll sexuelle Handlungen mit einem Opfer ohne dessen Wissen gefilmt haben.

Angeklagt wurde, teilweise nach alter Rechtslage, wegen Schändung, sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und Wehrlosen, Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses, pornografischer Darstellung von Minderjährigen und unerlaubten Waffenbesitzes.

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