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Alle neuen Coronavirus- Maßnahmen: Ein Überblick

Bei zahlreichen Geschäften bleiben dieser Tage die Rollläden wegen des Coronavirus geschlossen
Bei zahlreichen Geschäften bleiben dieser Tage die Rollläden wegen des Coronavirus geschlossen ©APA/ROLAND SCHLAGER
Verkehrsbeschränkungen, Mindestabstand, Lokal- und Geschäftssperren, Schulen, die nur zur Betreuung geöffnet haben ... hier ein Überblick der aktuell geltenden Maßnahmen zum Versuch der Eindämmung des Coronavirus.
Kaum Kinder an den Schulen
Ludwig an Wiener: "Bleiben Sie zuhause"

Die von der Regierung beschlossenen neuen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Krise, unter anderem eine Verordnung zu bundeseinheitlichen Verkehrsbeschränkungen nach dem Covid-19-Maßnahmengesetz, darunter ein Betretungsverbot für den Kundenbereich von Geschäftslokalen, sind seit Montag in Kraft.

Coronavirus: Gegenmaßnahmen auf einen Blick

Die Maßnahmen laut Gesundheitsministerium im Detail:

Verkehrsbeschränkungen und Mindestabstand (ab heute, Montag, für eine Woche in Kraft): Das Haus bzw. die Wohnung darf nur aus folgenden Gründen verlassen werden:

  • Berufliche Tätigkeit
  • Besorgungen zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens (z.B.: Lebensmitteleinkauf, Gang zur Apotheke oder zum Bankomat, Arztbesuch, medizinische Behandlungen, Therapie, Versorgung von Tieren)
  • Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen
  • Bewegung im Freien alleine (wie Laufen gehen, spazieren gehen) und mit Menschen, die im eigenen Wohnungsverband leben oder wenn ein Abstand von mindestens einem Meter sichergestellt werden zu anderen Menschen. Generell soll ein Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden - vom öffentlichen Verkehr bis zum Betrieb.

Betreten des Kundenbereichs von Betriebsstätten (ab heute, Montag, für eine Woche in Kraft): Das Betreten des Kundenbereichs von Betriebsstätten des Handels und von Dienstleistungsunternehmen sowie von Freizeit- und Sportbetrieben zum Zweck des Erwerbs von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen oder der Benützung von Freizeit- und Sportbetrieben ist untersagt. Davon ausgenommen sind unter anderem: Apotheken, Lebensmittelhandel, Drogerien und Drogeriemärkte, Verkauf von Medizinprodukten und Sanitärartikeln, Gesundheits- und Pflegedienstleistungen, Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen, veterinärmedizinische Dienstleistungen, Verkauf von Tierfutter, Notfall-Dienstleistungen.

Gastronomie (ab heute, Montag, für eine Woche in Kraft): Ab Dienstag werden Restaurants vollständig geschlossen. Die Lebensmittelversorgung wird über Supermärkte und Lieferservices gewährleistet.

Landeverbote (ab Mittwoch für eine Woche in Kraft): Ab morgen, Dienstag, werden auch Reisende aus Großbritannien, den Niederlanden, Russland und der Ukraine nicht mehr nach Österreich einreisen können. Ausnahme: Sie begeben sich zwei Wochen in Heimquarantäne oder verfügen über ein aktuelles Gesundheitszertifikat.

Universitäten (ab heute, Montag, bis 3. April in Kraft): An Universitäten und Fachhochschulen finden keine Präsenzveranstaltungen mehr statt. Lehrveranstaltungen werden vor allem über Distance Learning stattfinden.

Schulen und Kindergärten (ab heute, Montag, bis 3. April in Kraft): Schulen und Kindergärten werden zwar nicht zugesperrt. Kinder, für die es keine andere Möglichkeit zur Betreuung gibt, werden weiter betreut. Die Schülerinnen und Schüler erhalten Übungsaufgaben. Die Lehrenden bleiben auch weiterhin mit den Schülern in Kontakt.

>> Mehr Informationen rund um das Coronavirus finden Sie hier.

(apa/red)

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