AA
Am 29. September findet die Nationalratswahl statt.
Am 29. September findet die Nationalratswahl statt. ©APA/Franz Neumayr

Alle Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Nationalratswahl 2019

Darf ich aus meinen Stimmzettel ein Schiffchen falten? Wann muss ich den Brief für die Briefwahl aufgeben? Und was wird bei der Nationalratswahl überhaupt gewählt? Hier gibt's Antworten auf die wichtigsten Fragen zur NR-Wahl.

Die Nationalratswahl steht vor der Tür und die Parteien befinden sich bereits mitten im Wahlkampf. Wer sich bis jetzt noch nicht mitreißen ließ oder noch gar nie an einer Nationalratswahl teilgenommen hat, gibt es hier die wichtigsten Fragen im Überblick.

VOR DER WAHL

Was wählen wir eigentlich am 29. September?

Antwort: 183 Abgeordnete, die in den nächsten fünf Jahren im Nationalrat Gesetze erarbeiten, beschließen oder ändern und die Regierung mit Anfragen oder Untersuchungsausschüssen kontrollieren können. Die Parteien, die am Stimmzettel zur Wahl stehen, nominieren sie auf den vor der Wahl festgelegten Listen.

Wer darf wählen?

Bei der Nationalratswahl darf jeder Staatsbürger wählen, der spätestens am Wahltag 16 Jahre alt wird - das sind mehr als 6,4 Millionen. Einzige Ausnahme: Der Richter kann rechtskräftig Verurteilten das Stimmrecht entziehen, wenn sie wegen einer Vorsatztat mehr als fünf Jahre Freiheitsstrafe bzw. mindestens ein Jahr wegen eines gegen den Staat gerichteten Deliktes ausgefasst haben.

Wen kann ich wählen?

Acht Parteien in ganz Österreich: ÖVP; SPÖ, FPÖ, NEOS, Liste JETZT, Grüne, KPÖ, Wandel. Außerdem können Burgenländer die Christliche Partei Österreichs (CPÖ) wählen, Kärntner die Allianz der Patrioten (BZÖ), Oberösterreicher die Sozialistische LinksPartei (SLP), Tiroler und Vorarlberger "Jede Stimme GILT" und die Wiener die Bierpartei (BIER).

Muss ich wählen gehen?

Nein. Seit 1992 besteht nirgends mehr Wahlpflicht für die Nationalratwahl.

Wie finde ich mein Wahllokal? Und die Öffnungszeiten?

Wenn Sie in einer Gemeinde mit mehr als 1.000 Einwohnern leben auf der Amtlichen Wahlinformation, die Mitte September per Post ins Haus kommt. In kleineren Orten gibt es einen Aushang im Gemeindeamt. Auch im Internet kann man sein Wahllokal suchen: Entweder auf der Homepage der jeweiligen Gemeinde - oder (demnächst) auf der des Innenministeriums.

Wo kann ich wählen?

Seit Einführung der Briefwahl überall - aber nur mit einer Wahlkarte. Ohne eine solche geht es nur am 29. September in "ihrem" Wahllokal am Wohnort. Mit Wahlkarte können Sie die Stimme schon vorher abgeben, per Post, aber auch bei den Bezirkswahlbehörden - oder am 29. September zu Hause im Bett, wenn Sie gehunfähig sind und eine "fliegende Wahlbehörde" beantragt haben.

Wie komme ich zu einer Wahlkarte?

Diese müssen Sie in der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie stehen, beantragen. Das ist schriftlich (per E-Mail, Fax oder Post) oder persönlich direkt im Gemeindeamt (in Wien beim Magistrat) möglich. Zeit dafür haben Sie bis 25. September (schriftlich) oder bis 27. September (bei persönlicher Übergabe). Verreisen oder leben Sie ins Ausland, sollten Sie sich bald eine Wahlkarte besorgen, damit genug Zeit für den Postweg hin und zurück ist. Auslandsösterreicher mit "Abo" bekommen die Wahlkarte automatisch zugeschickt.

IM WAHLLOKAL

Brauche ich einen Ausweis, um wählen zu können?

Ja, ein Ausweis muss im Wahllokal vorgezeigt werden - und zwar ein amtlicher mit Foto, der Meldezettel reicht nicht. Ohne Identitätsnachweis können Sie nur wählen, wenn die Mehrheit der Wahlbehörden-Mitglieder Sie persönlich kennt - und keiner Einspruch erhebt. Die Amtliche Wahlinformation müssen Sie nicht dabei haben - aber die Wahlkarte, wenn Sie eine angefordert haben.

Wer sind die Leute im Wahllokal?

Der "Chef" ist der Wahlleiter, meist ein Beamter. Die anderen Personen sind entweder Hilfspersonal oder Vertreter der Parteien. Drei sind (von den Parteien gestellte) "Beisitzer". Sie dürfen mitentscheiden, etwa ob ein Stimmzettel gültig ist. Nur an den Beratungen teilnehmen, aber nicht mitstimmen dürfen Vertrauenspersonen (maximal zwei pro Partei). Außerdem dürfen die Parteien noch zwei Wahlzeugen in jedes Wahllokal entsenden. Diese können laufend nach außen informieren, weil für sie die Amtsverschwiegenheit nicht gilt.

Wie viel Zeit habe ich in der Wahlkabine?

Das steht nicht im Gesetz. Aber der Wahlleiter könnte Sie zum Verlassen der Wahlzelle auffordern, wenn er das Gefühl hat, dass Sie andere an der Stimmabgabe hindern wollen. Nach der Abgabe der Stimme müssen Sie das Wahllokal sofort verlassen.

Darf ich in der Wahlzelle telefonieren?

Das ist nicht im Gesetz geregelt. Prinzipiell also schon, wenn man dadurch andere nicht stört - und es der Wahlleiter nicht verbietet.

Darf ich ein Selfie aus der Wahlzelle posten?

Das ist in Österreich nicht verboten. Denn das in der Verfassung verankerte Wahlgeheimnis schützt den Wähler davor, dass gegen seinen Willen bekannt wird, wie er abgestimmt hat. Den Stimmzettel eines anderen ohne dessen Zustimmung zu fotografieren und zu posten wäre also verboten - ein Selfie mit Stimmzettel ist erlaubt.

Darf ich mein Kind den Stimmzettel ausfüllen lassen?

Nein, der Stimmzettel muss selbst ausgefüllt werden. Par. 66 NRWO sagt: "Das Wahlrecht ist persönlich auszuüben" - nur körper- oder sinnesbehinderte Wähler dürfen sich helfen lassen.

Darf ich mein Kind überhaupt mitnehmen in die Wahlzelle?

Ein kleines Kind sicherlich. Aber es ist in jedem Fall die Entscheidung der Wahlbehörde. Diese muss auf die Aufsichtspflicht Rücksicht nehmen, aber auch darauf, dass das Wahlgeheimnis nicht verletzt wird.

Darf ich meinen Hund in die Wahlkabine mitnehmen?

Das ist im Gesetz nicht verboten. Der Wahlleiter könnte es aber verbieten, wenn dadurch die Ruhe gestört wird. Denn der Wahlleiter hat "für die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung bei der Wahlhandlung" zu sorgen. Wenn er nicht erlaubt, den Hund mitzunehmen, sollten Sie sich daran halten. Gegen die Anordnungen des Wahlleiters zu verstoßen, kann mit bis zu 218 Euro Geldstrafe bzw. zwei Wochen Ersatzhaft bestraft werden.

Darf ich meinen Stimmzettel (im Kuvert) selbst in die Urne werfen?

Ja. Das ist jetzt ausdrücklich im Gesetz erlaubt - nachdem der Verfassungsgerichtshof bei der Aufhebung der Bundespräsidenten-Stichwahl festgestellt hatte, dass dies eigentlich nur der Wahlleiter tun darf. Dieser darf es aber auch weiterhin, wenn Ihnen das lieber ist.

AUF DEM STIMMZETTEL

Warum sind (in einigen Bundesländern) einzelne Felder am Stimmzettel schraffiert?

Weil nur die Parteien, die österreichweit antreten, Bundeslisten eingereicht haben - nicht aber die Parteien, die es nur in einzelnen Bundesländern auf den Stimmzettel geschafft haben. Also wurden die Felder, in denen man für ihre Bewerber Bundes-Vorzugsstimmen eintragen könnte, "gesperrt".

Darf ich den Stimmzettel zu einem Papierflieger oder Boot falten und so abgeben?

Ja, aber nur, wenn er trotzdem ins Kuvert geht (damit das Wahlgeheimnis nicht verletzt wird) - und wenn er trotzdem gut leserlich ist. Sonst ist er ungültig, das heißt, die Stimme wird nicht mitgezählt.

Darf ich Zeichnungen auf dem Stimmzettel machen?

Ja, aber nur so, dass noch klar erkenntlich ist, wen Sie gewählt haben.

Darf ich Zeichnungen auf mein Wahlkuvert machen?

Nein, dafür droht eine Strafe von bis zu 218 Euro bzw. zwei Wochen Ersatzhaft - weil damit das Wahlgeheimnis verletzt wäre. In Par. 64 NRWO steht: "Die Anbringung von Worten, Bemerkungen oder Zeichen auf den Wahlkuverts ist verboten."

Darf ich eine andere Partei auf den Stimmzettel schreiben, die dort nicht aufgedruckt ist?

Prinzipiell ja - aber damit verzichten Sie auf Ihr Wahlrecht. Ihr Stimmzettel ist dann ungültig. Es sei denn, sie kreuzen eine Partei an und schreiben eine, die nicht antritt, drauf. Dann geben Sie der angekreuzten Partei Ihre Stimme.

Muss ich unbedingt ein Kreuz bei "meiner" Partei machen?

Nein - Sie können Ihre Entscheidung auch anders kundtun: Mit einem Hakerl, einem Strich oder einem anderen Zeichen im Kreis unter der Partei - oder indem Sie die Kreise oder Namen aller anderen Parteien durchstreichen. Sie können die Kreise auch ignorieren - und den Namen oder die Nummer "ihrer" Partei markieren oder draufschreiben. Und wenn Sie können auch "indirekt" über Vorzugsstimmen wählen - ohne dass Sie die Partei extra ankreuzen.

Was kann ich tun, wenn ich die falsche Partei angekreuzt habe?

Wenn Sie den Stimmzettel schon in die Wahlurne geworfen haben nichts mehr. Wenn nicht, können Sie die Wahlbehörde um einen neuen Stimmzettel bitten - müssen dann aber sofort den falsch ausgefüllten zerreißen, damit Sie nicht zweimal wählen können. Die Papierschnipsel müssen Sie selbst einstecken, damit das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt.

Was erreiche ich mit einer Vorzugsstimme?

Sie können damit einer Person, die Sie besonders schätzen, zu einem Mandat verhelfen. Bekommt diese genug Vorzugsstimmen, zieht sie in den Nationalrat ein - auch wenn sie weit hinten auf der Liste gereiht war, weil sie damit die Bewerber vor ihr überholt.

Wie viele Vorzugsstimmen kann ich vergeben?

Drei - aber für verschiedene Ebenen: Eine für einen Bewerber auf Bundesebene, eine auf Landesebene und eine im Regionalwahlkreis, in dem Sie leben. Das könnte allerdings auch immer derselbe Bewerber sein, weil es zulässig ist, dass ein Kandidat mehreren Ebenen auf der Liste steht.

Ich möchte Partei A wählen, aber Person B meine Vorzugsstimme geben, die für eine andere Partei kandidiert. Ist das möglich?

Nein. Die Person, der sie ihre Vorzugsstimme geben, muss der angekreuzten Partei angehören. Sonst wird nur die Stimme für die Partei gezählt, nicht aber die Vorzugsstimme.

Woher weiß ich, wem ich eine Vorzugsstimme geben kann?

Die Kandidaten für den Regionalwahlkreis stehen am Stimmzettel, die kreuzen Sie einfach an. Die Kandidaten der Bundes- und Landesliste - deren Namen bzw. Nummer auf der Liste Sie eintragen müssen - stehen auf einem Aushang im Wahllokal. Wenn Sie eine Wahlkarte anfordern, bekommen Sie auch zwei Broschüren mit allen Namen.

WÄHLEN AUSSERHALB

Ich habe schon eine Wahlkarte bekommen. Kann ich sofort wählen?

Ja. Sie können die ausgefüllte und unterschrieben Wahlkarte sofort in den Briefkasten werfen - oder auch bei der aufgedruckten Bezirkswahlbehörde abgeben bzw. von jemand anderem hinbringen lassen.

Kann ich gleich bei Abholung der Wahlkarte am Gemeindeamt oder Bezirksamt wählen?

In 15 Statutarstädten - Wien, den größeren Städten, auch Rust - können Sie die Wahlkarte gleich ausfüllen, unterschreiben und wieder abgeben. Denn diese sind gleichzeitig Bezirke, und die Wahlkarte darf vor dem Wahltag eigentlich nur bei Bezirkswahlbehörden abgegeben werden. Alle anderen Gemeinden dürfen diese Wahlkarten nicht mehr entgegennehmen. Denn der VfGH hat bei der Aufhebung der Bundespräsidentenwahl auf das Gebot der sicheren Verwahrung von Wahlunterlagen durch die hiefür zuständige Wahlbehörde gepocht.

Bis wann habe ich Zeit für die Entscheidung, wenn ich die Wahlkarte per Post zurückschicken will?

In Österreich bis spätestens Samstag, 28. September, kurz vor 9.00 Uhr - wenn der nächste Postkasten nicht weit weg ist. Denn Samstag ab 9.00 Uhr leert die Post ausnahmsweise alle Briefkästen und bringt die Wahlkarten zu den Bezirkswahlbehörden. Porto müssen Sie nicht zahlen, das trägt der Bund. Im Ausland müssen Sie so schnell entscheiden, dass die Wahlkarte bis Sonntag - also de facto Freitag - bei der Bezirkswahlbehörde einlangt.

Ich mache am Wahlsonntag einen Ausflug, kann ich meine Stimme auch in einem anderen Wahllokal abgeben?

Ja, aber nur mit einer Wahlkarte. Die können Sie entweder als Briefwahl (ausgefüllt und am Kuvert unterschrieben) in jedem Wahllokal oder jeder Bezirkswahlbehörde Österreichs abgeben - oder auch von jemand anderem hinbringen lassen. Wer lieber den Stimmzettel in die Urne wirft, darf die Wahlkarte nicht ausfüllen und muss sich ein speziell für Wahlkarten vorgesehenes Wahllokal suchen. Jede Gemeinde bietet mindestens eines an. Dort wird die Wahlkarte gegen einen Stimmzettel ausgetauscht, der in der Wahlzelle auszufüllen ist.

Ich bin am Wahlsonntag im Ausland bzw. ich lebe im Ausland, kann ich trotzdem wählen?

Ja, aber nur mittels Briefwahl. Die Wahlkarte können Sie bei der österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft) beantragen - und dort auch ausgefüllt und unterschrieben wieder abgeben. Im EU-Raum und in der Schweiz ist dies bis Montag vor der Wahl möglich, außerhalb des EWR nur bis Freitag, 20. September. Auch diese Briefwahl-Stimmen müssen bis 29. September 17.00 Uhr bei den Bezirkswahlbehörden eingelangt sein. Das muss man auch bedenken, wenn man die Wahlkarte selbst per Post (kostenfrei) an die Bezirkswahlbehörde in Österreich schickt.

Ich habe es nicht geschafft, meine Wahlkarte rechtzeitig von der Post abzuholen. Kann ich trotzdem wählen?

Ja, aber nur, wenn Sie sich an dem Ort aufhalten, an den Sie Ihre Wahlkarte haben schicken lassen. Die Gemeindewahlbehörden müssen nicht zugestellte Wahlkarten von der Post abholen und den Wählern am 29. September aushändigen. Wo sich Ihre Wahlkarte befindet, können Sie mit einem Anruf bei der Innenministeriums-Hotline erfahren, am Samstag (bis 16 Uhr) unter der Telefonnummer 0800/20 22 20, am Sonntag unter +43/01/53126-2470.

NACH DER WAHL

Wo findet die Auszählung der Stimmen statt und darf man dabei zuschauen?

Nein, bei der Auszählung, die im Wahllokal stattfindet, dürfen die Wähler nicht zuschauen. Die Nationalratswahlordnung schreibt vor, dass das Wahllokal für die Auszählung geschlossen werden muss. Dabeisein dürfen nur die Mitglieder der Wahlbehörde (Wahlleiter, Beisitzer), Hilfsorgane, Vertrauenspersonen und Wahlzeugen der Parteien - sowie allfällige Wahlbeobachter von der OSZE.

Wann kann man die ersten Ergebnisse erfahren?

Um 17.00 Uhr, wenn die letzten Wahllokale geschlossen haben. Viele Wahllokale vor allem im ländlichen Raum schließen zwar schon früher, aber auch deren Ergebnisse dürfen erst nach Wahlschluss veröffentlicht werden. Darauf hat der Verfassungsgerichtshof ebenfalls gepocht: Selbst die Weitergabe an Medien und Meinungsforschungsinstitute vor Wahlschluss ist den Wahlbehörden jetzt streng verboten.

Was ist der Unterschied zwischen "Trend" und "Hochrechnung"?

Für einen "Trend" werden alle bis dahin ausgezählten Sprengel/Gemeinden/Bezirke/Wahlkreise/Länder zusammengezählt. Liegen noch nicht sehr viele Ergebnisse (und anfangs vor allem von kleinen Gemeinden) vor, kann man daraus kaum Rückschlüsse auf das Gesamtergebnis ziehen. In Hochrechnungen wird genau dies versucht - indem mittels komplexer Modelle aus der Entwicklung in ausgewählten kleinen Gemeinden abgeschätzt wird, wie die Wahl österreichweit ausgehen wird.

Wann steht das endgültige Ergebnis fest?

Am Wahlabend verkündet der Innenminister - meist rund um 19.30 Uhr - ein vorläufiges Endergebnis. In diesem fehlen aber noch die Briefwahl und die sonstigen Wahlkarten. Die Briefwahl wird am Montag nach der Wahl ausgezählt, damit ist der größte Teil der Stimmen ausgewertet. Steht es ganz knapp, muss man bis Donnerstag warten: Dann wird noch ein letzter Teil der Stimmen ausgezählt, nämlich die, die mit Wahlkarten bzw. Briefwahl am 29. September in "fremden" Wahlkreisen abgegeben wurden.

Was ist die "Vier-Prozent-Hürde"?

Eine wahlwerbende Partei braucht mindestens vier Prozent der Stimmen, um in den Nationalrat einzuziehen - oder ein Direktmandat in einem Wahlkreis.

UND ÜBERHAUPT...

Wen soll ich wählen?

Das können wir Ihnen leider wirklich nicht sagen. Vielleicht hilft ein Studium der Wahlprogramme der Parteien - üblicherweise auf deren Homepages abrufbar - oder aber eine der Entscheidungshilfen im Internet.

  • VIENNA.AT
  • Politik
  • Alle Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Nationalratswahl 2019
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen