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AK warnt: Im Herbst wird Strom und Gas abgedreht

BIsher wurde von Strom- und Gasabschaltungen abgesehen.
BIsher wurde von Strom- und Gasabschaltungen abgesehen. ©APA
Nach Auslaufen der freiwilligen Branchenvereinbarung zu offenen Kunden-Rechnungen könnten im Herbst einige Energie-Abschaltungen schlagend werden.

Zum Höhepunkt der Coronavirus-Pandemie haben Energieanbieter in Österreich in Absprache mit dem Klimaschutzministerium freiwillig auf Abschaltungen etwa von Strom oder Gas verzichtet, mittlerweile gibt es nur noch individuelle Lösungen. Arbeiterkammer (AK), FPÖ und SPÖ fordern längerfristige Lösungen bzw. einen Gutschein oder eine gesetzliche Regelung.

Energieanbieter sahen in 12.000 Fällen von Abschaltung ab

8.174-mal - so oft haben Energieanbieter im April und Mai trotz Zahlungsverzugs von einer Stromabschaltung abgesehen, bei Gas fast 3.000-mal. Das geht laut orf.at aus einem Bericht der Regulierungsbehörde E-Control von Anfang August hervor. Demnach erhebt die Behörde derzeit im Auftrag des Klimaschutzministeriums, wie die Regelung aus dem Frühjahr umgesetzt wurde. In Kürze sollten auch die Daten für Juni vorliegen. Mit Ende Juni ist die freiwillige Branchen-Vereinbarung ausgelaufen.

Die Regulierungsbehörde weist darauf hin, dass säumige Kundinnen und Kunden Forderungen inzwischen beglichen oder sich auf Ratenzahlungen geeinigt haben könnten. Es könnten aber auch weitere offene Forderungen hinzugekommen sein, so die Behörde.

Viele Abschaltungen werden im Herbst schlagend

Das befürchtet Sandra Matzinger von der AK Wien. Ein Mahnverfahren dauere in der Regel sechs bis acht Wochen. Sollte es zu Abschaltungen kommen, würden viele im Herbst schlagend, vermutet die AK-Referentin. Auch in den vergangenen Jahren seien die Abschaltquoten im Herbst stark gestiegen, so Matzinger. "Viele Schwierigkeiten werden sich erst in den kommenden Monaten zeigen, wenn vorhandene Ersparnisse aufgebraucht sind und Abschaltungen wieder durchgeführt werden." Sie weist auch darauf hin, dass viele Zahlungen gestundet worden seien. Die Forderungen seien aber weiterhin aufrecht.

Auch dazu hat die E-Control Daten erhoben. Laut Behörde reduzierten Stromanbieter in 12.000 Fällen Teilzahlungsbeträge. 8.500-mal seien Stundungen gewährt worden. In 5.000 Fällen hätten sich Kunden und Anbieter auf Ratenzahlungen geeinigt.

Michael Mock, Geschäftsführer des Gas-Wärme-Fachverbands, sieht durch die Zahlen "belegt, dass sich die Ansuchen um Stundungen, Ratenvereinbarungen oder Änderung der Teilbeiträge trotz leichten Zuwachses aufgrund der Covid-19-Krise weiterhin auf einem niedrigen Niveau bewegen". Man sei "weiterhin bemüht, mit den betroffenen Kunden individuelle Lösungen zu finden, um unbürokratisch zu helfen". Darüber hinausgehende Maßnahmen seien aus Sicht der Energieversorger nicht nötig.

Energie-Vertreter: Im Einzelfall wird entschieden

Auch Oesterreichs Energie, die Interessenvertretung der E-Wirtschaft, versichert, dass die Unternehmen "auch nach Auslaufen der freiwilligen Vereinbarung weiterhin individuelle Lösungen für jeden einzelnen Fall" suchen würden. Da laut E-Control-Bericht die diesbezüglichen Anfragen in der Krise bisher kaum gestiegen seien, sehe man derzeit keinen Anlass für weitere Schritte".

Aus Sicht der FPÖ könnte eine Lösung der von ihr vorgeschlagene "Österreich-Gutschein" sein. Jede Österreicherin, jeder Österreicher - vom Kleinkind bis zum Senior - solle 1.000 Euro als Gutschein erhalten, der bei allen Unternehmen eingelöst werden kann, die in Österreich steuerpflichtig sind. FPÖ-Bundesparteiobmann Norbert Hofer am Mittwoch: "Damit können sowohl Waren als auch Dienstleistungen bezahlt werden - also auch die Strom- oder Gasrechnung, Pellets oder Hackgut. Der Gutschein hilft doppelt: Neben den Österreichern profitiert auch die Wirtschaft, die so wieder Umsatz generieren kann."

SPÖ: Gesetzliche Regelung nötig

SPÖ-Energiesprecher Alois Schroll erklärte, es müsse eine Abschaltungswelle im Herbst und Winter verhindert werden. Dafür sei eine gesetzliche Regelung nötig, die für die Energieversorger und die Stromkunden einen verbindlichen Rahmen vorgebe.

(APA/Red)

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