AK: Teilnahme an Massentest soll als Arbeitszeit gelten

In vielen Fällen werde es nicht möglich sein, die Testung außerhalb der Arbeitszeit zu legen. Daher müssten diese als Dienstverhinderung aus wichtigem Grund und damit als Arbeitszeit gelten, findet Arbeiterkammer-Präsidentin Renate Anderl.
Wann die Teilnahme am Massentest als Dienstzeit gelten sollte
Anderl berichtete über etliche Mitgliederanfragen, ob sich diese für die Testungen freinehmen müssten. Für die AK ist die Lage klar: Werden die Testtermine vorgegeben und fallen zufällig in die Arbeitszeit, muss die Zeit auch als Arbeitszeit gelten. Sind die Termine hingegen frei wählbar, sollte versucht werden, diese außerhalb der Arbeitszeit zu legen. Wenn das nicht möglich ist, "dann muss die Testung auch als Dienstverhinderung aus wichtigem Grund und damit als Arbeitszeit gelten", so Anderl.
Alle hätten ein "hohes Interesse" an den Coronavirus-Tests. Daher wäre es eine Zumutung, wenn Arbeitnehmer sich dafür Zeitausgleich oder Urlaub nehmen müssten. Der geforderte Schulterschluss dürfe nicht zulasten der Arbeitnehmer gehen.
(APA/Red)