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AK: Teil der Schulen und Kindergärten verweigert Betreuung

Die Kinderbetreuung wird für alle Kinder gefordert.
Die Kinderbetreuung wird für alle Kinder gefordert. ©pixabay.com
Wie die Arbeiterkammer am Donnerstag mitteilte, verweigere derzeit ein Teil der Schulen und Kindergärten die Betreuung von Kindern oder biete sie nur an, wenn die Eltern in einem bestimmten Berufsfeld arbeiten.
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Die Arbeiterkammer hat am Donnerstag in einer Aussendung Betreuungsangebote für alle Kinder eingefordert, die solche während der Corona-Krise brauchen. Ein Teil der Schulen und Kindergärten verweigere derzeit die Betreuung von Kindern oder biete sie nur an, wenn die Eltern in einem bestimmten Berufsfeld arbeiten. Das sei allerdings rechtlich nicht gedeckt, betonte AK-Präsidentin Renate Anderl.

AK fordert Betreuungsangebote für alle Kinder

"Der soziale Druck auf die Eltern - vor allem auf die Frauen - die Kinder trotz Verpflichtung zur Arbeit zuhause zu lassen, muss jetzt aufhören", so Anderl. Rechtlich stehe das Betreuungsangebot der Kindergärten und Schulen allen Kindern offen, deren Eltern berufstätig sein müssen und die keine Alternative haben. Eltern müssten schließlich auch während der Corona-Krise auf Verlangen des Arbeitgebers ihrer arbeitsvertraglichen Arbeitspflicht nachkommen. Wegen des grundsätzlich vorhandenen Betreuungsangebots gebe es auch keinen Anspruch auf Freistellung wegen Dienstverhinderung und ein Rechtsanspruch auf die bis zu drei Wochen Sonderbetreuungszeit existiert nicht.

Betreuung soll auch für Kinder mit Eltern im Home-Ofice möglich sein

Home-Office ist für Anderl keine Alternative. Neben der Betreuung eines Kindergartenkinds oder der Rolle als Privatlehrerin eines Schulkindes könne man nämlich nicht die Arbeitsleistung erbringen, zu der man auch dort verpflichtet sei. Auch wer im Home-Office arbeitet, müsse deshalb sein Kind in Betreuung geben können. Im Kindergarten könne eine Beschränkung der Gruppengrößen sinnvoll sein. Außerdem sollte aus Sicht der AK das Betreten des öffentlichen Raums künftig auch zur Betreuung von Kleinkindern im Verwandten- und Freundeskreis erlaubt werden, gerade um die Kindergruppen in Schulen und Kindergärten klein halten zu können.

(APA/Red)

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