Wesentliche Punkte wie eine Vereinheitlichung der Regelungen innerhalb Österreichs und das Bekämpfen aktueller und zukünftiger Herausforderungen kommen zu kurz oder würden laut AK überhaupt nicht angegangen. “Salzburg hat aktuell den Länderkonferenz-Vorsitz. Es wäre der ideale Zeitpunkt für effizientere Regelungen, Kompetenzbereinigung und Verwaltungsvereinfachung”, so die AK in Richtung Landesregierung.
Neues Gesetz muss mit der Zeit gehen und vereinheitlichen
Das Grundproblem bleibt, dass es nach wie vor neun verschiedene Landeswettgesetze gibt. Die Standards darin sind höchst unterschiedlich und in der Regel auch nicht nachvollziehbar. “Die Rechtslage in Österreich ist unübersichtlich und widersprüchlich, die einzelnen Landesgesetze weisen große Lücken auf”, kritisiert AK-Experte Johann Maier.
Wettgesetz: AK fordert österreichweite Vereinheitlichung
Allein: Es hapert bei der Umsetzung – vor allem die Länder blockieren. Dabei könnte eine Harmonisierung der Gesetze und Rechtsgrundlagen auch zur Verwaltungsvereinfachung und -reform beitragen. “Es ist ein Irrglaube, dass die aktuellen Herausforderungen in Zeiten von Internet-Wetten und Online-Gambling allein auf Bundesländerebene geklärt werden können. Es braucht österreichweit eine Vereinheitlichung”, so Maier. Insbesondere – aber nicht nur deshalb – übt die AK Kritik am aktuellen Entwurf des Salzburger Wettunternehmergesetzes.
Hofbauer kritisiert Vorgehen der AK Salzburg
“Wir warten nicht auf eine bundesweite Vereinheitlichung, zu der sich die große Koalition vermutlich ohnehin nie durchringen wird. Wir brauchen in Salzburg jetzt sehr strenge Regeln für die Sportwettbranche und diese setzen wir im neuen Wettgesetz um. Zentral dabei sind der Jugend- und Spielerschutz”, so reagiert LAbg. Simon Hofbauer (Grüne) auf die Kritik der Salzburger Arbeiterkammer.
Bundesweite Vereinheitlichung Aufgabe des Nationalrats
Für eine bundesweite Vereinheitlichung der verschiedenen Wettgesetze sei die Salzburger Landesregierung ohnehin die falsche Adressatin: “Dafür wäre vielmehr der Nationalrat zuständig. Als ehemaliger Nationalratsabgeordneter sollte AK-Referent Johann Maier die Zuständigkeiten eigentlich kennen”, so Hofbauer abschließend.