Im Land Salzburg nimmt die Zahl der Wettbüros seit Jahren zu. Laut Studie sind rund 5.000 Menschen im gesamten Bundesland von Spielsucht betroffen. Die Politik sieht sich hier zum Handeln gezwungen, der Gesetzesentwurf aus dem Ressort von LH-Stv. Astrid Rössler (Grüne) für ein gänzlich neues Wettunternehmer-Gesetz soll nun das bisherige Buchmacher- und Totalisateure-Gesetz aus dem Jahr 1994 ablösen.
Wettterminals nur noch mit Wettkarte zu bedienen
“Das neue Gesetz sieht zahlreiche Verbesserungen im Jugend- und Spielerschutz vor. Wettterminals können in Zukunft nur mehr mit einer personalisierten Wettkarte bedient werden, dazu werden die Überwachungsmöglichkeiten der Behörde erweitert und der Strafrahmen bei Verstößen erhöht”, so Rössler.
Live-Ereigniswetten werden gänzlich verboten
Eine weitere wesentliche Neuerung ist das explizite Verbot von Live-Ereigniswetten, wie zum Beispiel das Wetten auf den nächsten Einwurf oder die nächste Gelbe Karte. “Solche Live-Wetten sind eigentlich Glücksspiel”, erklärt der Grüne Landtagsabgeordnete Simon Hofbauer, der das neue Gesetz mitverhandelt hat. “Wenn solche Live-Wetten in hoher Frequenz gespielt werden, dann entsteht ein ähnlich hohes Spielsuchtrisiko wie bei Glücksspielautomaten. Daher sind solche Wetten in Zukunft verboten”, so Hofbauer.
Unternehmen müssen Wettbuch führen
Über alle Wetten muss zukünftig von den Unternehmen ein elektronisches Wettbuch geführt werden, das von den Behörden fünf Jahre lang eingesehen werden kann. Außerdem soll es bei problematischem Spielverhalten die Möglichkeit einer Selbstsperre geben.
Hofbauer: “Schutz der Spieler steht im Mittelpunkt”
Besteht die begründete Annahme einer Gefährdung des Existenzminimums von Spielern, so sind die Unternehmen sogar zu einer Fremdsperre verpflichtet. “Der Schutz von Spielerinnen und Spielern steht für uns beim neuen Gesetz im Mittelpunkt. Durch Maßnahmen wie die Spielerkarte, das Wettbuch oder die Selbst- und Fremdsperre setzen wir hier neue Standards”, so Hofbauer.
Wettbüros nur mehr bis 24 Uhr geöffnet
Um illegalen Aktivitäten in Wettbüros Einhalt zu gebieten, ist der Behörde jederzeit Zutritt zu gewähren und die Betriebszeiten werden auf 6 bis 24 Uhr begrenzt. “Nach 24 Uhr ist Schluss, da nach dieser Zeit ohnehin keine Spiele mehr stattfinden. Ausnahmen wird es nur bei sportlichen Großereignissen geben, die auf Grund der Zeitverschiebung später übertragen werden”, so Hofbauer. “Bei zweimaligem Verstoß wird dem Unternehmer die Lizenz entzogen. Auch da ziehen wir die Schrauben für die Wettbranche deutlich an”, so Hofbauer abschließend.